Die Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft Lingen (Ems) mbH (GEG) veräußert eine Fläche zur Größe von ca. 3.900 m² u.a. für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Dabei sind vor allem die städtebaulichen und wohnungspolitischen Ziele der Stadt Lingen (Ems) zu beachten.
Ziel ist die Realisierung mehrerer Mehrfamilienhäuser mit dem Schwerpunkt bezahlbares Wohnen.
Das Verfahren wird als zweistufiger Teilnehmerwettbewerb mit anschließendem Konzeptverfahren durchgeführt.
1. Planungsrechtliche und städtebauliche Situation
Die ausgeschriebene Fläche befindet sich an der Delpstraße in einer Entfernung von ca. 2 km zur Innenstadt (Anlage 1).
Die ausgeschriebene Fläche ist Teil eines größeren brachliegenden Bereiches, in dem aktuell ein neuer Bebauungsplan aufgestellt wird. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll der gesamte Bereich in ein Wohnbaugebiet mit unterschiedlichen Wohn- bzw. Hausformen umgewandelt werden. Grundlage für diese Umwandlung ist ein städtebauliches Konzept. Die ausgeschriebene (Teil-)Fläche ist gemäß dem aktuellen städtebaulichen Konzept für die Entwicklung von mehrgeschossigen Wohngebäuden vorgesehen. Das anfallende Niederschlagswasser ist auf dem eigenen Grundstück zu versickern. Entlang der westlichen Begrenzung der Fläche ist ein Fuß- und Radweg geplant, auf dem mit einem hohen Schülerverkehrsaufkommen zu rechnen ist.
Der Teilnehmerwettbewerb mit anschließendem Konzeptverfahren wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes durchgeführt, damit das Ergebnis in das laufende Bebauungsplanverfahren einfließen kann.
2. Ziel des Verfahrens
Gesucht werden geeignete Investoren, Projektentwickler, Wohnungsbaugesellschaften, Baugruppen oder Genossenschaften, die:
Das Verfahren gliedert sich in drei Stufen:
Stufe 1: Teilnehmerwettbewerb (Bewerbungsphase)
Einreichung von Bewerbungsunterlagen mit:
Aus den Bewerbungen werden ausgewählte Teilnehmer mit aussagefähigen Bewerbungsunterlagen zum Kolloquium eingeladen.
Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 19.05.2026 bei der Stadt Lingen, Fachdienst Liegenschaften, Christian Koopmann, Elisabethstr. 14-16, 49808 Lingen (Ems) oder gerne per E-Mail an C.Koopmann@lingen.de, einzureichen.
Stufe 2: Kolloquium
Die ausgewählten Teilnehmer nehmen an einem strukturierten Kolloquium teil. Dieses wird voraussichtlich am 02.06.2026 stattfinden.
Das Kolloquium dient:
Es handelt sich nicht um ein Verhandlungsverfahren, sondern um einen strukturierten Austausch.
Im Anschluss erhalten die Teilnehmer die Möglichkeit, ein vertieftes Konzept für die Fläche zu erarbeiten.
Stufe 3: Konzeptphase
Nach dem Kolloquium werden die Teilnehmer aufgefordert, ein vertieftes Konzept zu nachfolgenden Bedingungen einzureichen:
3.1 Mindestanforderungen
Die nachfolgenden Anforderungen sind zwingend zu erfüllen, ansonsten erfolgt ein Ausschluss des Konzeptes aufgrund fehlender Eignung.
a) Mind. 1/3 der Fläche für Mietwohnungen nach den Bestimmungen der allg. Mietwohnraumförderung des Landes Niedersachsen – Förderweg 1 – geringes Einkommen (Anlage 5).
b) Mind. 1/3 der Fläche für Mietwohnungen nach den Bestimmungen der allg. Mietwohnraumförderung des Landes Niedersachsen – Förderweg 2 – mittleres Einkommen oder alternativ für bezahlbaren Wohnraum nach den Kriterien des Beschlusses vom 28.01.2026 (Anlage 6)
c) Max. 1/3 der Fläche für freifinanzierten Wohnungsbau oder wahlweise zu den Bedingungen nach a) und/oder b)
3.2. Bewertungskriterien
Die Auswahl erfolgt im Rahmen einer Bewertungsmatrix anhand der folgenden Kriterien:
Kriterium Qualität/Leistung: (60%)
Die GEG bewertet hier anhand der eingereichten Bewerbung und in welchem Umfang sowie in welcher Tiefe die aufgeführten Bewertungspunkte im städtebaulichen Gesamtkonzept bedacht und integriert wurden.
Es wird differenziert nach zwei Hauptkriterien unterschieden:
Die Konzeptunterlagen sind bis zum 21.08.2026 bei der Stadt Lingen (Ems), Fachdienst Liegenschaften, Christian Koopmann, Elisabethstr. 14-16, 49808 Lingen (Ems) oder gerne per E-Mail an C.Koopmann@lingen.de, einzureichen.
Fragen zu den Bewertungskriterien (Stufe 3) teilen Sie uns gerne vorab mit, damit diese im Kolloquium (Stufe 2) abschließend geklärt werden können.
Sollte der Bebauungsplan aus planungsrechtlichen Gründen nicht weiterverfolgt werden können, übernehmen die Stadt Lingen (Ems) und die GEG keine Gewähr für voran gegangene Investitionen oder etwaige angefallene Planungsleistungen.
Termine
19.05.2026 - Abgabe der Bewerbungsunterlagen (Stufe 1)
02.06.2026: - Kolloquium (Stufe 2)
21.08.2026: - Abgabe der Konzeptunterlagen (Stufe 3)