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Haushaltsplan

Finanzplanung

Der Rat der Stadt Lingen (Ems) beschließt den Haushaltsplan. Dieser wird erst nach der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung und Auslegung rechtskräftig.

Die Genehmigungsverfügung zum Haushalt 2026 ist eingegangen. Die Veröffentlichung ist im Amtsblatt am 20. Februar vorgesehen. Damit endet die Auslegungsfrist am 2. März und die Rechtskraft ist voraussichtlich am 3. März 2026 gegeben. Bis dahin gilt die vorläufige Haushaltsführung.

Der Doppelhaushaltsplan 2024/2025 ist mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung und Auslegung seit dem 17. Juni 2024 rechtskräftig.



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