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Bauordnung

Damit eine Baumaßnahme durchgeführt werden darf, muss sie den Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien des öffentlichen Baurechts entsprechen. Wichtig sind vor allem das Baugesetzbuch (BauGB), die niedersächsische Bauordnung (NBauO) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Viele Bauvorhaben müssen genehmigt werden, bevor sie umgesetzt werden können. Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen. Die städtische Bauordnung ist Ihre Anlaufstelle für solche Genehmigungen und berät Sie gerne zu den Vorschriften.

Digitales Baugenehmigungsverfahren

Anträge auf Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Abweichungen/Befreiungen/Ausnahmen oder die Mitteilungen über genehmigungsfreie Maßnahmen sind ausschließlich in digitaler Form an den Fachdienst Bauordnung der Stadt Lingen (Ems) zu übermitteln. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung der Niedersächsischen Bauordnung, die die elektronische Kommunikation in bauordnungsrechtlichen Verfahren landesweit zum Regelfall erklärt.

Für das digitale Baugenehmigungsverfahren ist ein Antrag über das digitale Bauamt zu stellen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

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Fotos v.o.n.u.: ©Helmut Kramer