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Gefahrenabwehr

Die Stadtverwaltung ist für die Gefahrenabwehr im Stadtgebiet zuständig.

Der Landkreis Emsland ist im Katastrophenfall zuständig. Dabei handelt es sich um Schadenslagen, bei denen Leben, Gesundheit, die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in solchem Maße gefährdet sind, dass die Stadtverwaltung diese nicht aus eigenen Mitteln bewältigen kann. 

Der Bevölkerungsschutz wird in Deutschland vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) organisiert. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe fasst in seiner Katastrophenalarm-Broschüre Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen zusammen. Gemeinsam mit der Checkliste, welche bei der Umsetzung unterstützt, dient diese Broschüre als Hilfestellung für Ihren persönlichen Notfallplan.

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Ansprechpartner
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Störfallverordnung

In Lingen fallen einige Unternehmen unter die Störfallverordnung. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt in Osnabrück ist die zuständige Aufsichtsbehörde für diese Betriebe. Dort müssen die betroffenen Firmen unter anderem ihre Sicherheitsberichte vorlegen.

In der Informationsbroschüre gemäß Störfallverordnung informieren die Unternehmen über Sicherheitsmaßnahmen und richtiges Verhalten bei einem Störfall. Dazu zählen Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF), Baerlocher, dralon, Hagedorn und die BP Lingen.

Informationsbroschüre gemäß Störfallverordnung


Notfallbroschüre Kernkraftwerk

Der Landkreis Emsland informiert mit der Notfallschutzbroschüre über die geplanten Vorsichts- und Sicherheitsmaßnahmen bei einem eventuellen Unfall im Kraftwerk in Lingen. 

Informationsbroschüre - Notfallschutz für die Bevölkerung und Umgebung