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Schiedsamt

Schiedsverfahren

Schlichten ist besser als Richten

Wenn zwei sich streiten, muss das nicht immer vor Gericht enden. Ehrenamtliche Schiedspersonen können bei Streitigkeiten beispielsweise unter Nachbarn schlichten.

Wann kann das Schiedsamt angerufen werden?

  • bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilsachen), beispielsweise bei Streitigkeiten unter Nachbarn
  • bei vielen kleinen Straftaten, wie z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung

Wer ist für Sie zuständig?

Zuständig ist die Schiedsperson, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt. 

  • Schiedsamt Lingen I (Stadtgebiet östlich der Bundesbahnlinie)
    Horst Flachmann
    Parkstrasse 22, 49808 Lingen (Ems)
    Tel. 0151 72201308

  • Schiedsamt Lingen II (Stadtgebiet westlich der Bundesbahnlinie) 
    Sabine Hantke-Singh
    Haselnussweg 10, 49808 Lingen (Ems)
    Tel. 0171 9872951
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Ansprechpartner
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