Schlichten ist besser als Richten
Wenn zwei sich streiten, muss das nicht immer vor Gericht enden. Ehrenamtliche Schiedspersonen können bei Streitigkeiten beispielsweise unter Nachbarn schlichten.
Wann kann das Schiedsamt angerufen werden?
- bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilsachen), beispielsweise bei Streitigkeiten unter Nachbarn
- bei vielen kleinen Straftaten, wie z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung
Wer ist für Sie zuständig?
Zuständig ist die Schiedsperson, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt.
- Schiedsamt Lingen I (Stadtgebiet östlich der Bundesbahnlinie)
Horst Flachmann
Parkstrasse 22, 49808 Lingen (Ems)
horst.flachmann@schiedsmann.de
Tel. 0151 72201308
- Schiedsamt Lingen II (Stadtgebiet westlich der Bundesbahnlinie)
Alfons Kröger
Lengericher Straße 38, 49809 Lingen (Ems)
Tel. 0151 42318719