Die Stadt Lingen (Ems) und die Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft Lingen (Ems) mbH bieten ab November 2026 landwirtschaftliche Flächen gegen Höchstgebot (€/ha) zur Verpachtung an. Die Bewerbungsfrist endet am 19.10.2026.
Bewerbungen sind schriftlich oder per E-Mail unter Angabe eines Angebotes (€/ha) bis zum 19.10.2026, 23.59 Uhr abzugeben bei der
Stadt Lingen (Ems)
-Fachdienst Liegenschaften–
Elisabethstraße 14-16, 49808 Lingen (Ems)
E-Mail m.lingers@lingen.de
Weitere Informationen erhalten Sie vormittags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 0591/9144-233 oder -234.
Wichtiger Hinweis: Die Besichtigung der Flächen wird vorausgesetzt.
1. 1_Baccum
Gemarkung Baccum, Flur 12, Flurstück 31/1 tlw., 0,9339 ha Ackerfläche (keine Biodiversität, unbefristet mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit)
2. 2_Baccum
Gemarkung Baccum, Flur 20, Flurstücke 125/2 u. 126 tlw., 1,5487 ha extensive Weidefläche -gesonderte Bewirtschaftungsauflagen siehe unten- (unbefristet mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit, Kompensationsfläche E 448 u. E 449)
Ackerflächen im Ortsteil Bramsche
3. 3_Bramsche
Gemarkung Bramsche, Flur 44, Flurstück 27, 1,8226 ha Ackerfläche (keine Biodiversität, unbefristet mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit)
4. 4_Bramsche
Gemarkung Bramsche, Flur 138, Flurstück 28, 9,2214 ha Ackerfläche (mit Biodiversität -siehe unten Regelung zur Biodiversität- unbefristet mit jährlicher Kündigungsfrist), im ersten Pachtjahr ist der Maisanbau nicht zulässig
5. 5_Biene
Gemarkung Biene, Flur 10, Flurstück 107/3, 1,9555 ha Ackerfläche (keine Biodiversität, unbefristet mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit)
Extensive Grünlandfläche/Mahdweide im Ortsteil Laxten
6. 6_Altenlingen
Gemarkung Altenlingen, Flur 25, Flurstücke 101/4, 99/18, 179/7, 0,5374 ha extensive Mahdweide, Flurstücke 107/10, 170/11, 108/25 tlw., und 1,1774 ha extensive Grünlandfläche -gesonderte Bewirtschaftungsauflagen siehe unten- (unbefristet mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit, Kompensationsfläche E 522)
Ackerflächen im Ortsteil Schepsdorf
7. 7_Schepsdorf
Gemarkung Schepsdorf, Flur 57, Flurstücke 40, 36/16 tlw., 36/6, 4,3314 ha Ackerfläche (mit Biodiversität -siehe unten Regelung zur Biodiversität- unbefristet mit jährlicher Kündigungsfrist)
8. 8_Schepsdorf
Gemarkung Schepsdorf, Flur 29, Flurstücke 517/2, 519, 520, 3,5241 ha Ackerfläche (mit Biodiversität -siehe unten Regelung zur Biodiversität- unbefristet mit jährlicher Kündigungsfrist), im ersten Pachtjahr ist der Maisanbau nicht zulässig
Zu Nr. 2
Der Pächter akzeptiert während der Pachtzeit das Pflege- und Nutzungskonzept der Unteren Naturschutzbehörde.
Folgende Bewirtschaftungsauflagen für die extensive Weidefläche sind zwingend einzuhalten:
Zu Nr. 6
Der Pächter akzeptiert während der Pachtzeit das Pflege- und Nutzungskonzept der Unteren Naturschutzbehörde. Folgende Bewirtschaftungsauflagen für die extensive Mahdweide und extensive Grünlandfläche sind zwingend einzuhalten:
Extensive Mahdweide:
Extensive Grünlandfläche:
Allgemein:
Die Bewirtschafterin ist für die Bekämpfung von „Problemkräutern“ zuständig (stumpfblättriger Ampfer, Jakobskreuzkraut, Ackerkratzdistel, Rainfarn und Flatterbinse). Die hierfür erforderlichen Maßnahmen sind hinsichtlich der Art und Umfang mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) abzustimmen und entsprechend durchzuführen.
Zu Nr. 4, Nr. 7 und Nr. 8 Biodiversität/Fruchtfolgewechsel
Der Pächter wird zu einer zehnprozentigen Stilllegung verpflichtet. Auf dieser ist im Frühjahr ein Blühstreifen bis zum 01.06. einzusäen. Der Blühstreifen ist dabei für eine Wachstumsperiode jeweils auf wechselnden Flächen (Standort innerhalb der Fläche) anzulegen und darf nicht abgeerntet werden. Der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln ist untersagt. Außerdem wird ein Fruchtfolgewechsel vorgeschrieben, der den Maisanbau höchstens in jedem zweiten Pachtjahr zulässt. Ein Verstoß gegen die Anlegung des Blühstreifens bzw. den Fruchtfolgewechsel stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar und führt zu Schadensersatzzahlungen bzw. zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung.