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Brockhausen

  • Ortsteil: Brockhausen
  • Entfernung zur Innenstadt: ca. 5 km
  • Anzahl der (freien) Kettenhäuser:  7
  • Grundstücksgrößen: 333 m² bis 336 m²
  • Selbstnutzung für mind. 10 Jahre
  • Anschlussmöglichkeit für Fernwärme 

Die Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft Lingen (Ems) mbH (GEG) vergibt im Baugebiet "Brockhausen" im Ortsteil Brockhausen sieben Kettenhäuser, die durch die CVB schlüsselfertiges Bauen GmbH (CVB) errichtet werden. Die Auswahl der Erwerber erfolgt nicht durch die CVB, sondern im Rahmen eines von der GEG durchgeführten Vergabeverfahrens nach den Vergabekriterien der Stadt Lingen (Ems). 

Interessentenliste

Bereits vor Beginn des eigentlichen Bewerbungsverfahrens können sich Interessierte unverbindlich in die Interessentenliste eintragen lassen.

Die Aufnahme in die Interessentenliste stellt noch keine Bewerbung dar und begründet keinen Anspruch auf die Vergabe eines Kettenhauses. Sie dient ausschließlich dazu, Interessierte über den Start des Bewerbungsverfahrens zu informieren.

Sobald die Bewerbungsphase beginnt, werden alle eingetragenen Interessenten per E-Mail informiert und erhalten die Möglichkeit, innerhalb der festgelegten Frist eine verbindliche Online-Bewerbung einzureichen.

Bewerbungsphase

Sobald die Bewerbungsphase beginnt, können sich Interessierte  innerhalb des festgelegten Bewerbungszeitraums online für den Erwerb eines Kettenhauses bewerben.

Im Bewerbungsformular können die Bewerber angeben, für welche der angebotenen Kettenhäuser sie sich bewerbern möchten. Dabei können mehrere Häuser ausgewählt und in eine persönliche Reihenfolge (Prioritäten) gebracht werden.

Vergabe nach den Vergabekriterien der Stadt Lingen (Ems)

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden sämtliche fristgerecht eingegangenen Bewerbungen anhand der städtischen Vergabekriterien bewertet.

Anschließend werden die Kettenhäuser in zwei Vergabeschritten an die Bewerber mit der höchsten Punktzahl vergeben.

Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen und die Rangfolge für die Vergabe entscheidend sein, erfolgt die Festlegung der Rangfolge durch Losentscheid.

Zuteilung der Kettenhäuser

Die Vergabe der einzelnen Kettenhäuser erfolgt im jeweiligen Vergabeschritt entsprechend der ermittelten Rangstelle

Zunächst wird innerhalb des Vergabeschrittes geprüft, ob der Erstwunsch des Bewerbers noch verfügbar ist. Ist das gewünschte Haus bereits vergeben, wird der nächsthöhere Wunsch berücksichtigt. Anschließend wird das Verfahren mit dem jeweils nächsten Bewerber der jeweilige Rangliste in den jeweiligen Vergabeschritten fortgesetzt.

Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Vergabe transparent, nachvollziehbar und entsprechen der städtischen Vergabekriterien erfolgt.

Benachrichtigung der Bewerbung

Nach Abschluss des Vergabeverfahrens und Beschluss des Ergebnisses durch die städtischen Gremien werden alle Bewerber schriftlich über das Ergebnis infomiert. Die ausgewählten Bewerber erhalten anschließend die Möglichkeit, die erforderlichen Verträge mit der CVB abzuschließen.

Sollte ein Bewerber von seinem Erwerbsrecht keinen Gebrauch machen oder die erforderlichen Erklärungen nicht fristgerecht abgeben, kann das betreffende Kettenhaus an nachrückende Bewerber vergeben werden.

Hinweis zum Vertragsabschluss

Die GEG führt ausschließlich das Bewerbungs- und Vergabeverfahren zur Auswahl der Erwerber durch. Der Erwerb des jeweiligen Grundstücks erfolgt nicht von der GEG. Nach erfolgter Vergabe schließen die ausgewählten Bewerber den Grundstückskaufvertrag sowie den damit verbundenen Bauvertrag unmittelbar mit der CVB ab. Die GEG wird nicht Vertragspartei dieser Verträge.

Hier gibt es weitere Informationen zu den Kettenhäusern.

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Ansprechpartner
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