Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lingen (Ems) hat in seiner Sitzung am 23.06.2026 die Offenlage der genannten Entwürfe der Bauleitpläne mit Begründungen einschließlich Umweltbericht beschlossen.
1. Flächennutzungsplan – Änderung Nr. 83
Bereich westlich der Biener Straße
2. Bebauungsplan Nr. 208
Baugebiet: „Mehrgenerationenwohnen Holthausen-Biene“
Geltungsbereich (schwarz umrandet) der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes:
Die beiden Geltungsbereiche sind deckungsgleich. Das Plangebiet umfasst eine ca. 3,5 ha große Fläche westlich der Biener Straße und nördlich des Prozessionsweges.
Kartengrundlage:
Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Osnabrück-Meppen – Katasteramt Lingen, 2018
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen zu den Bauleitplänen vor:
Gutachterliche Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen (Prognose):
Schutzgut Mensch menschliche Gesundheit
- Entwicklung eines Mehrgenerationen-Wohnquartiers positiv aus sozialer und gesundheitlicher Sicht. Keine erheblichen Schallimmissionen, Geruchsimmissionen max. 9 % der Jahresstunden. Weder in der Bauphase noch im Betrieb erhebliche Umweltauswirkungen auf Schutzgut Mensch / Gesundheit
- Kampfmittel: Die der zuständigen Fachbehörde vorliegenden Luftbilder wurden ausgewertet. Für den überwiegenden Teil des Geltungsbereiches besteht demnach kein Handlungsbedarf. In Teilbereichen war die Auswertung der Luftbilder nicht möglich aufgrund von Baumbestand. Diese Bereiche wurden sondiert, was jedoch ebenfalls nicht vollständig möglich war. Die entsprechenden Bereiche sind im Bebauungsplan definiert. Zusätzlich ist im Bebauungsplan ein entsprechender allgemeiner Hinweis zum Verhalten im Falle von Kampfmittelfunden aufgenommen.
- Die Auswirkungen und die Bedeutung der Planung für das Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit wurden betrachtet und gutachterlich bewertet (im Ergebnis nicht erheblich).
Schutzgut Tiere und Pflanzen
- Eine Biotoptypenkartierung für den Geltungsbereich der Bauleitplanung sowie der näheren Umgebung wurde durchgeführt und erstellt.
- Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung zur Bauleitplanung.
- Faunistische Erfassungen (Brutvögel und Fledermäuse) wurden durchgeführt und erstellt.
- Die Auswirkungen in das Schutzgut Tiere und Pflanzen wurde betrachtet und gutachterlich bewertet. Auswirkungen sind im Ergebnis gering bis mittel.
- Veränderung von Acker-, Brache- und Ruderalflächen, weitgehender Erhalt von Wald- und Gehölzstrukturen, artenschutzbezogene Ausgleichsmaßnahmen, externe Kompensation für Waldeingriffe, naturnahe Aufweitung Teilabschnitt Biener Bach
Schutzgegenstand Biologische Vielfalt / Biodiversität
- Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichts als Bestandteil der Begründungen zum Bebauungsplan.
- Die Biotopausstattung sowie die biologische Vielfalt im Plangebiet wurden fachlich untersucht und beurteilt.
- Die Auswirkungen auf den Schutzgegenstand Biologische Vielfalt / Biodiversität wurden betrachtet und gutachterlich bewertet. Die Auswirkungen sind im Ergebnis gering bis mittel.
- Veränderung der Habitatstruktur, Rückgang von Offenland-, Acker- und Brachflächen, Entwicklung von Grün-, Saum-, Wald- und Ackerflächen
Schutzgut Boden
- Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründungen zu den Bauleitplänen.
- Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden wurde betrachtet und gutachterlich bewertet. Im Ergebnis sind die Auswirkungen erheblich und werden im Rahmen der Eingriffsregelung kompensiert.
- Zusätzliche Versiegelung, Verlust bzw. Einschränkung natürlicher Bodenfunktion
Schutzgegenstand Fläche
- Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründungen zu den Bauleitplänen.
- Die Auswirkungen auf den Schutzgegenstand Fläche wurden betrachtet und gutachterlich bewertet. Im Ergebnis sind die Auswirkungen mittel bis erheblich.
- Umwandlung bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzter Flächen in Wohnbau-, Verkehrs-, Grün, Wald- und Wasserflächen.
Schutzgut Wasser
- Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründungen zu den Bauleitplänen.
- Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser wurden betrachtet und gutachterlich bewertet. Die zu erwartenden Auswirkungen sind gering bis mittel.
- Einschränkung der natürlichen Versickerung durch Versiegelung, dezentrale Niederschlagswasserversickerung, naturnahe Aufweitung des Biener Baches, Berücksichtigung des Überschwemmungsgebietes und des HQextrem-Risikogebietes.
Schutzgüter Klima und Luft
- Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründungen zu den Bauleitplänen.
- Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft wurden betrachtet und gutachterlich bewertet. Im Ergebnis werden geringe bis mittlere Auswirkungen erwartet.
- Veränderung des Mikroklimas durch Versiegelung, Minderung durch Grün-, Wald-, Wasser- und Versickerungsflächen. Keine erheblich luftverunreinigenden Nutzungen.
Schutzgegenstand Erhaltung bestmöglicher Luftqualität/Klimaschutz
- Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründungen zu den Bauleitplänen.
- Die Luftqualität im Plangebiet / Klimaschutz wurden betrachtet und gutachterlich bewertet. Es werden keine erheblichen Auswirkungen erwartet.
- Keine erheblich luftverunreinigenden Nutzungen, Minderung klimatisch negativer Auswirkungen durch Grün-, Wald-, Wasser- und Versickerungsflächen
Schutzgut Landschaft
- Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründungen zu den Bauleitplänen.
- Die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft wurden betrachtet und gutachterlich bewertet. Die Auswirkungen werden als mittel bewertet, der Eingriff ist erheblich, wird jedoch abgemindert durch geeignete Maßnahmen der Verbesserung.
- Veränderung von vormals landwirtschaftlich geprägter Fläche zu durchgrüntem Wohnquartier, Wald- und Gehölzerhalt, Grünflächen und Aufweitung des Biener Baches.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
- Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründungen zu den Bauleitplänen.
- Die Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter wurden betrachtet und gutachterlich bewertet. Die Auswirkung der Planung wird als gering bewertet.
- Archäologische Fundstellen wurden untersucht und dokumentiert, Meldepflichten blieben bestehen, Leitungen und Schutzstreifen bleiben bestehen.
Schutzgegenstand Anfälligkeit für schwere Unfälle u. Katastrophen / Erschütterungen
- Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründungen zu den Bauleitplänen.
- Keine Störfallbetriebe, Überschwemmungsgebiet und HQextrem-Risikogebiet wurden berücksichtigt.
- Gashochdruckleitung mit Schutzstreifen wurde gesichert, Hinweis auf Kampfmittel enthalten. Erschütterungen allenfalls während der Bauphase zu erwarten.
- Die Auswirkungen werden als nicht erheblich bewertet.
Schutzgegenstand Vermeidung von Emissionen, sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern / Wärme / Strahlung / Licht
- Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründungen zu den Bauleitplänen.
- Der Eingriff in den Schutzgegenstand wurde betrachtet und gutachterlich bewertet.
- Wohngebietstypische Emissionen, keine erheblichen Wärme- oder Strahlungsemissionen, Beleuchtung artenschutzgerecht zu berücksichtigen
- Schmutzwasseranschluss an zentrale Kanalisation, Abfallentsorgung nach Satzung des Landkreis Emsland, Niederschlagswasser wird im Plangebiet versickert.
- Insgesamt wird von nicht erheblichen Auswirkungen ausgegangen.
Schutzgegenstand Nutzung erneuerbarer Energien / effiziente Nutzung von Energie
- Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründungen zu den Bauleitplänen.
- Der Eingriff in den Schutzgegenstand wurde betrachtet und gutachterlich bewertet und als nicht erheblich eingeordnet.
- Gesetzliche Vorgaben zur Photovoltaik bzw. Solarthermie, Machbarkeitsstudie zur Energieversorgung, keine neuen Gasleitungen /-anschlüsse vorgesehen.
Schutzgegenstand Nutzung natürlicher Ressourcen u. nachhaltige Verfügbarkeit von Ressourcen
- Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründungen zu den Bauleitplänen.
- Mit der Bebauungsplanumsetzung erfolgt ein Eingriff in die natürlichen Ressourcen, da Lebensräume beseitigt und Flächen versiegelt werden. Inanspruchnahme von Fläche, Boden, Wasser. Innerhalb des Plangebietes entstehen andere, neue Lebensräume. Minderung durch Grün-, Wald-, Wasser-, Versickerungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
- Der Eingriff in den Schutzgegenstand wurde betrachtet und gutachterlich bewertet und insgesamt als mittel bis erheblich bewertet, lässt sich durch die vorgenannten Maßnahmen jedoch ausgleichen.
Vorliegende umweltbezogene Gutachten / Stellungnahmen:
Flora + Fauna
- Biotoptypen-Kartierung 2021, Krüger Landschaftsarchitekten, Lingen / Osnabrück
- Baumhöhen-Kartierung 2021, Krüger Landschaftsarchitekten, Lingen / Osnabrück
- Faunistischer Erfassungsbericht 2023, regionalplan uvp, Freren
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SAP) 2026, regionalplan uvp, Freren
Boden
- Geologische Beurteilung, 2023, Biekötter, Ibbenbüren
Altlasten
- Altlastenuntersuchung Hofstelle Schulte, 2018, Dr. Schleicher und Partner, Lingen
- Asbestanalyse Hofstelle Schulte, 2019, Dr. Schleicher und Partner, Lingen
- Asbestsanierung Hofstelle Schulte, 2019, Dr. Schleicher und Partner, Lingen
- Dokumentation Rückbau der Hofstelle Schulte, 2020, Dr. Schleicher und Partner, Lingen
Archäologie
- Abschlussbericht der Ausgrabung, 2023, Denkmal 3D, Vechta
- Gesamtplan Ausgrabung, 2023, Denkmal 3D, Vechta
- Publikation D. Lammers, 2025, Archäologische Kommission für Niedersachsen
Energie / Wärme
- Energieversorgungskonzept, 2024, Energielenker Projects, Greven
Luftbildauswertung
- Ergebnis Luftbildauswertung, 2018, Landesamt für Geoinformation und Landvermessung Niedersachsen (LGLN)
- Ergebniskarte Luftbildauswertung, 2018, Landesamt für Geoinformation und Landvermessung Niedersachsen (LGLN)
- Sondierungsdokumentation, 2021, Schollenberger Kampfmittelbergung, Celle
Geruch
- Geruchstechnischer Bericht, 2026, Fides Immissionsschutz und Umweltgutachter, Lingen
Verkehr
- Stellungnahme zur Verkehrssituation, 2026, PGT Umwelt und Verkehr, Hannover
Die Entwürfe der Bauleitpläne mit jeweiliger Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Gutachten / Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
11.08.2026 – 11.09.2026
im Internet unter www.lingen.de/bekanntmachungen in dieser Bekanntmachung veröffentlicht. Zusätzlich werden die verfügbaren Unterlagen in der genannten Zeit auch in den Vitrinen des 5. OG (vor den Räumen 514 – 518) des Rathauses, Elisabethstraße 14 – 16 im Fachdienst Stadtplanung öffentlich ausgelegt. Diese können dort zu den folgenden Servicezeiten eingesehen werden.
Servicezeiten:
Montag bis Dienstag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Stellungnahmen können während der oben genannten Veröffentlichungsfrist bei der Stadt Lingen (Ems) abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (stadtplanung@lingen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Einwendungen können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Für den Flächennutzungsplan wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs 3 S.1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen müssen.
Stadt Lingen (Ems), 30.07.2026
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
(L.S.)
gez. Schreinemacher
Erster Stadtrat