a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
(frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lingen (Ems) hat in seiner Sitzung am 20.05.2025 die Aufstellung und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der genannten Bauleitpläne beschlossen.
Flächennutzungsplanänderung Nr. 81
Bereich Haselünner Straße / Östliche Stadtflur
Bebauungsplan Nr. 205
Baugebiet: „Haselünner Straße / Östliche Stadtflur“
Kartengrundlage:
Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Osnabrück-Meppen – Katasteramt Lingen, 2025
Geltungsbereich:
Dieser betrifft eine deckungsgleiche Fläche östlich der Haselünner Straße zwischen Östlicher Stadtflur und der Umgehungsstraße B70/B213.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Bauleitplanung:
Ausweisung eines Gewerbegebietes.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt die Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planungen in Gesprächsterminen in der Zeit vom
24.06.2025 – 14.07.2025
im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung, Elisabethstraße 14 - 16, Zimmer 516, während der folgenden Servicezeiten.
Servicezeiten:
Montag und Dienstag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Während der Darlegungszeit besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung).
Das Entwurfskonzept und die Begründung können ab dem 24.06.2025 unter www.lingen.de/bekanntmachungen in dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Außerdem können die verfügbaren Unterlagen in dem oben genannten Zeitraum zu den Servicezeiten auch in den Schaukästen vor den Zimmern 514 – 518 eingesehen werden.
Stadt Lingen (Ems), 16.06.2025
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(L.S.)
gez. Schreinemacher
Erster Stadtrat