Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lingen (Ems) hat in seiner Sitzung am 16.09.2025 die geringfügige Erweiterung des Geltungsbereiches sowie die erneute Offenlage des genannten geänderten Entwurfes des Bebauungsplanes mit Begründung beschlossen. Es wird nach § 13 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt wird.
Bebauungsplan Nr. 188
mit örtlichen Bauvorschriften
Baugebiet: „Waldstraße / Wilhelmstraße“
Kartengrundlage:
Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Osnabrück-Meppen – Katasteramt Lingen, 2024
Geltungsbereich (schwarz umrandet) des Bebauungsplanes:
Dieser betrifft Flächen östlich der Waldstraße, nördlich der Wilhelmstraße und teilweise beidseitig der Parkstraße.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
14.10.2025 – 30.10.2025
im Internet unter www.lingen.de/bekanntmachungen in dieser Bekanntmachung veröffentlicht. Zusätzlich werden die verfügbaren Unterlagen in der genannten Zeit auch in den Vitrinen des 5. OG (vor den Räumen 514 – 518) des Rathauses, Elisabethstraße 14 – 16 im Fachdienst Stadtplanung öffentlich ausgelegt. Diese können dort zu den folgenden Servicezeiten eingesehen werden.
Servicezeiten:
Montag bis Dienstag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des Entwurfes möglich sind.
Bei der Planzeichnung wurde im Bereich der Grundstücke Wilhelmstraße 22 - 24, Waldstraße 1 - 5 die straßenseitige Baugrenze auf die Grundstücksgrenze/Straßenbegrenzungslinie vorgezogen (in der Planzeichnung ist der betreffende Bereich gelb umkringelt). In diesem Kreuzungsbereich wurde der Geltungsbereich außerdem geringfügig auf einer Fläche von ca. 2 qm erweitert, weil eine kleine Straßenfläche in den Bebauungsplan einbezogen wurde. Die Änderungen bei den textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen sind jeweils gelb unterlegt.
Stellungnahmen zu den geänderten Teilen können während der oben genannten Veröffentlichungsfrist bei der Stadt Lingen (Ems) abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (stadtplanung@lingen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Einwendungen können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Stadt Lingen (Ems), 30.09.2025
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
(L.S.)
gez. Schreinemacher