Sie sind hier: Startseite > Politik, Rathaus & Service > Was erledige ich wo? > Dienstleistungen von A bis Z
pfeil2

Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt
Keine Treffer
Bezeichnung:
Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.

Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht – wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Lingen (Ems)

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Teaser

Die Annahme als Kind (Adoption) wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit, kann der Adoptionsantrag gestellt werden:

  • Sie oder Ihr Notar/Ihre Notarin müssen einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.
  • Das Familiengericht prüft alle Unterlagen, beteiligt unter anderem die Adoptionsvermittlungsstelle und entscheidet über die Adoption.
  • Die Adoption des Kindes spricht das Familiengericht durch Beschluss aus. Mit Zustellung dieses Beschlusses ist die Adoption wirksam und unanfechtbar. Das adoptierte Kind erhält den Familiennamen der Adoptivfamilie und hat die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind.

An wen muss ich mich wenden?

Unter https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche finden Sie die für Sie zuständigen Amtsgerichte mit weiteren Kontaktmöglichkeiten und Servicezeiten.

Zuständige Stelle

Über den Antrag zur Adoption entscheidet das Familiengericht bei Ihrem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht.

Voraussetzungen

  • Sie wollen ein Kind adoptieren.
  • Sie haben alle erforderlichen Unterlagen für das Amtsgericht wie z. B. den notariell beurkundeten Adoptionsantrag vorliegen.
  • Das Familiengericht wird von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchführen und prüft das Adoptionsverfahren.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • notariell beurkundeter Adoptionsantrag
  • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters zum Adoptionsantrag für ein unter 14jähriges Kind beziehungsweise
  • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des über 14-jährigen Kindes mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
  • notariell beurkundete Einwilligungserklärungen der leiblichen Eltern

Unterlagen der Annehmenden:

  • Nachweise über Verdienst, Vermögen, Schulden
  • Identitätsnachweise (Personalausweis/ Reisepass)
  • Geburtsurkunden
  • Meldebescheinigungen
  • Gesundheitszeugnisse/ärztliche Bescheinigungen
  • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle
  • Anhörung/Beteiligung des Jugendamtes falls es keine fachlichen Äußerungen abgegeben hat

Welche Gebühren fallen an?

  • Notargebühren
  • Gerichtskosten

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger.

Anträge / Formulare

keine

Rechtsbehelf

Gegen eine Ablehnung des Adoptionsantrages: Beschwerde binnen eines Monats gemäß §§ 58 ff. FamFG

Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

Fachlich freigegeben am

10.09.2020
Stelle:
Landkreis Emsland - Fachbereich Jugend
Adresse:
Ordeniederung 1
49716 Meppen
Fahrplan Fahrplan
Postanschrift:
Postfach 15 62
49705 Meppen
Telefon:
05931 44-0
Fax:
05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Fahrstuhl:
ja
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Haltestelle Kreishaus:
Bus: 993
Rollstuhlgerecht:
ja

Mitarbeiter

Name:
Gerd Suhl
Postanschrift:
Große Str. 32
26871 Papenburg - Aschendorf
(Bemerkung: Außenstelle Aschendorf)
Raum:
28
Telefon:
04962 501-3142
E-Mail über Kontaktformular:
Bezeichnung:
Antrag auf Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis - BZR 2a
Seitenanzahl:
1
Download:
PDF: Formular 'Antrag auf Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis - BZR 2a' Interaktives PDF: Formular 'Antrag auf Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis - BZR 2a'
Bezeichnung:
Antrag einer Behörde auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 3
Seitenanzahl:
1
Download:
PDF: Formular 'Antrag einer Behörde auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 3' Interaktives PDF: Formular 'Antrag einer Behörde auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 3'
Bezeichnung:
Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 2
Seitenanzahl:
2
Download:
PDF: Formular 'Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 2' Interaktives PDF: Formular 'Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 2'
Bezeichnung:
Ersuchen um unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister - BZR 4
Seitenanzahl:
1
Download:
PDF: Formular 'Ersuchen um unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister - BZR 4' Interaktives PDF: Formular 'Ersuchen um unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister - BZR 4'


Fotos v.o.n.u.: k.A.