1. Flächennutzungsplan – Änderung Nr. 80
Bereich: „Erweiterung Schumannstraße II“
Geltungsbereich (schwarz umrandet):
Dieser betrifft jeweils eine nicht deckungsgleiche Fläche östlich der Brucknerstraße bzw. südöstlich der Schumannstraße.
2. Bebauungsplan Nr. 204
mit örtlichen Bauvorschriften
Baugebiet: „Erweiterung Schumannstraße II“
Geltungsbereich (schwarz umrandet) des Bebauungsplanes:
Dieser betrifft jeweils eine nicht deckungsgleiche Fläche östlich der Brucknerstraße bzw. südöstlich der Schumannstraße.
Kartengrundlagen:
Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Osnabrück-Meppen – Katasteramt Lingen, 2025
Die Geltungsbereiche der genannten Bauleitpläne wurden nach erfolgter örtlicher Vermessung der östlich verlaufenden 110 kV-Freileitung angepasst und verkleinert.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen zu den Bauleitplänen vor:
Gutachterliche Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen (Prognose):
Schutzgut Mensch und Schutzgegenstand menschliche Gesundheit
• Gewerbelärm: kein Einfluss auf das Plangebiet
• Verkehrslärm: Verkehrslärmbelastungen wurden ermittelt. Lärmpegelbereiche und dazugehörige Bau-Schalldämm-Maße der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen wurden festgesetzt
• Kampfmittel: Für das Plangebiet wurde eine Luftbildauswertung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass kein Handlungsbedarf besteht
• Altlasten: Altlasten sind im Plangebiet nicht bekannt, es gibt keinerlei Hinweise
• Gerüche aus der Landwirtschaft: Einwirkungen von Gerüchen aus der Tierhaltung sind nicht zu erwarten, im Nahbereich befinden sich landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen
• Hochwasser: Das Plangebiet liegt außerhalb von Überschwemmungsgebieten und Hochwasserrisikogebieten
• Die Auswirkungen und die Bedeutung der Planung für das Schutzgut Mensch / Schutzgegenstand menschliche Gesundheit wurden betrachtet und gutachterlich bewertet
Schutzgut Tiere und Pflanzen
• Biotoptypenkartierung für den Geltungsbereich der Bauleitplanung sowie der näheren Umgebung wurde durchgeführt und erstellt
• Beschreibung und Bewertung im Rahmen der Umweltberichte als Bestandteil der jeweiligen Begründungen
• Faunistische Erfassung (Brutvögel und Fledermäuse) wurde durchgeführt und erstellt
• Erhalt und Anpflanzung der westlichen Grünstrukturen, Ausbau des nördlichen Bereiches am Waldrand wird im Bebauungsplan festgesetzt, auch zugunsten eines Fledermauskorridors
• Der nicht ausgleichbare Eingriff in das Schutzgut Tier und Pflanzen wird durch angemessene Ersatzmaßnahmen innerhalb sowie außerhalb (Eggermühlen) des Plangebietes vollständig kompensiert
• Die Auswirkungen in das Schutzgut Tiere und Pflanzen wurde betrachtet und gutachterlich bewertet
Schutzgegenstand Biologische Vielfalt / Biodiversität
• Beschreibung und Bewertung im Rahmen der Umweltberichte als Bestandteil der jeweiligen Begründungen
• Die Biotopausstattung sowie die biologische Vielfalt im Plangebiet wurden fachlich untersucht und beurteilt
• Die Auswirkungen auf den Schutzgegenstand Biologische Vielfalt / Biodiversität wurden betrachtet und gutachterlich bewertet
Schutzgut Boden
• Beschreibung und Bewertung im Rahmen der Umweltberichte als Bestandteil der jeweiligen Begründungen
• Die mit der Bodenversiegelung verbundenen Kompensationserfordernisse wurden mit den zur Eingriffsregelung beschriebenen Maßnahmen ausgeglichen
• Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden wurde betrachtet und gutachterlich bewertet
Schutzgegenstand Fläche
• Beschreibung und Bewertung im Rahmen der Umweltberichte als Bestandteil der jeweiligen Begründungen
• Die Auswirkungen auf den Schutzgegenstand Fläche wurde betrachtet und gutachterlich bewertet
Schutzgut Wasser
• Beschreibung und Bewertung im Rahmen der Umweltberichte als Bestandteil der jeweiligen Begründungen
• Das Oberflächenwasser kann auf der Fläche versickert werden, eine entsprechende textliche Festsetzung stellt dies sicher
• Im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen anfallendes Niederschlagswasser wird abgeleitet und Versickerungsmulden zugeführt
• Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser wurde betrachtet und gutachterlich bewertet
Schutzgüter Klima und Luft
• Beschreibung und Bewertung im Rahmen der Umweltberichte als Bestandteil der jeweiligen Begründungen
• Durch die Umsetzung des Bebauungsplans wird die Versiegelung eines Großteils der bisherigen Ackerfläche erfolgen, so dass die Kaltluftproduktion erheblich abnehmen wird, dies wirkt sich vornehmlich auf das Plangebiet bzw. auf die Bebauung östlich des Plangebietes aus
• Geruchsemissionen durch die Ackernutzung werden durch die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung reduziert
• Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft wurden betrachtet und gutachterlich bewertet
Schutzgegenstand Erhaltung bestmöglicher Luftqualität /Klimaschutz
• Beschreibung und Bewertung im Rahmen der Umweltberichte als Bestandteil der jeweiligen Begründungen
• Luftqualität im Plangebiet / Klimaschutz wurden betrachtet und gutachterlich bewertet
Schutzgut Landschaft
• Beschreibung und Bewertung im Rahmen der Umweltberichte als Bestandteil der jeweiligen Begründungen
• Durch die Umsetzung des Bebauungsplans wird sich das Landschaftsbild im Vorhabenraum erheblich verändern
• In der Peripherie werden neue Grünstrukturen entwickelt, vorhandene Grünstrukturen werden nicht tangiert. Die landwirtschaftlich genutzten Flächen werden größtenteils baulich entwickelt
• Die zu entwickelnde Bebauung steht im Zusammenhang mit bereits bebauten Flächen östlich und nördlich des Planungsgebietes. Aufgrund dieser Arrondierung der bestehenden Siedlungs- und Landschaftsstruktur wird die durch die Planung ausgelöste verbleibende optische Beeinträchtigung der Landschaft relativiert
• Die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft wurden betrachtet und gutachterlich bewertet
Schutzgut Kultur und sonstige Schutzgüter
• Elemente dieses Schutzgutes sind im Plangebiet nicht vorhanden. Aus dem Plangebiet sind auch keine archäologischen Funde/Befunde bekannt
Schutzgegenstand Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen / Erschütterungen
• Beschreibung und Bewertung im Rahmen der Umweltberichte als Bestandteil der jeweiligen Begründungen
• Schutzvorkehrungen gegen Hochwasser wurden durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen
• Der Schutzgegenstand Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen / Erschütterungen wurde betrachtet und gutachterlich bewertet
Schutzgegenstand Vermeidung von Emissionen, sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässer / Wärme / Strahlung / Licht
• Beschreibung und Bewertung im Rahmen der Umweltberichte als Bestandteil der jeweiligen Begründungen
• Der Eingriff in den Schutzgegenstand wurde betrachtet und gutachterlich bewertet
Schutzgegenstand Nutzung erneuerbarer Energien / effiziente Nutzung von Energie
• Die Nutzung von Dachflächen zur Erzeugung von Solarstrom wird durch die NBauO konkret vorgegeben
• Der Eingriff in den Schutzgegenstand wurde betrachtet und gutachterlich bewertet
Schutzgegenstand Nutzung natürlicher Ressourcen und nachhaltige Verfügbarkeit von Ressourcen
• Beschreibung und Bewertung im Rahmen der Umweltberichte als Bestandteil der jeweiligen Begründungen
• Mit der Bebauungsplanumsetzung erfolgt ein Eingriff in die natürlichen Ressourcen, da Lebensräume beseitigt und Flächen versiegelt werden. Innerhalb des Plangebietes entstehen in den Grünflächen neue Lebensräume und teilweise naturnahe Bereiche
• Der Eingriff in den Schutzgegenstand wurde betrachtet und gutachterlich bewertet
Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
· Umweltbericht als Bestandteil der jeweiligen Begründung – Krüger Landschaftsarchitekten, Lingen
· Stellungnahme vom 19.09.2024 der Denkmalschutzbehörde, Lingen
· Allgemeine Untergrunderkundungen und Versickerungsbeurteilung gemäß DWA-A 138 vom 23.05.2022 – Roxeler Ingenieurgesellschaft GmbH, Nordhorn
· Faunistische Kartierungen und artenschutzrechtliche Stellungnahme aus der Sicht der europäischen Brutvogel- und Fledermausarten zur geplanten Ausweisung eines Baugebietes in Darme (Stadt Lingen) vom 06.09.2021 – Diplom-Biologe Klaus-Dieter Moormann, Lingen
· Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SAP) vom 11.11.2025 – Krüger Landschaftsarchitekten, Lingen
· Biotoptypenkartierung vom 18.03.2022 – Krüger Landschaftsarchitekten, Lingen
· Schalltechnische Untersuchung vom 09.10.2024 – HeWes – Umweltakustik GmbH, Osnabrück
· Luftbildauswertung vom 01.07.2025 – LGLN – Kampfmittelbeseitigungsdienst, Hannover
Die Entwürfe der Bauleitpläne mit jeweiliger Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
27.01.2026 – 27.02.2026
im Internet unter www.lingen.de/bekanntmachungen in dieser Bekanntmachung veröffentlicht. Zusätzlich werden die verfügbaren Unterlagen in der genannten Zeit auch in den Vitrinen des 5. OG (vor den Räumen 514 – 518) des Rathauses, Elisabethstraße 14 – 16 im Fachdienst Stadtplanung öffentlich ausgelegt. Diese können dort zu den folgenden Servicezeiten eingesehen werden.
Servicezeiten:
Montag bis Dienstag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Stellungnahmen können während der oben genannten Veröffentlichungsfrist bei der Stadt Lingen (Ems) abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (stadtplanung@lingen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Einwendungen können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Für den Flächennutzungsplan wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs 3 S.1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen müssen.
Stadt Lingen (Ems), 15.01.2026
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
(L.S.)
gez. Schreinemacher
Erster Stadtrat