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Archivalie – August 2018

De Zwarte Hand

Erinnerungskarte für die zwölf hingerichteten belgischen Widerstandskämpfer der „Zwarten Hand“.

Es ist der 6. August 1943. Pastor Gerhard Hilling, bereits seit 1919 Pfarrer von St. Bonifatius, außerdem Gefängnispfarrer für das Lingener Justizgefängnis, erhält von einem Vollzugsbeamten die vertrauliche Mitteilung, dass am nächsten Tag ausländische Gefangene hingerichtet werden sollen. Wieviele Gefangene es sind, erfährt er nicht. Und so steckt sich Pastor Hilling am Morgen des 7. August auf gut Glück einige Hostien ein und begibt sich ins Gefängnis. Nach einigem Warten gewährt ihm der Gefängnisdirektor Zugang zu den in Einzelzellen sitzenden Gefangenen. Wie viele es sind, weiß er noch immer nicht. Nachdem er zwei Gefangene besucht hat, mahnt ihn der Wachmann zur Eile. Nach jedem weiteren Gefangenen glaubt Hilling, es sei der letzte gewesen. Die Hostien werden knapp. Schließlich beginnt er, sie zu teilen, doch nach dem zehnten Gefangenen ist der Vorrat erschöpft. Dem jungen Gefangenen in der elften Zelle nimmt er die Beichte ab, kann ihm aber keine Kommunion mehr erteilen. Er macht sich auf, neue Hostien zu holen, doch als er zurückkommt, ist die Zelle leer. Lediglich dem zwölften und letzten der zum Tode verurteilten Gefangenen erteilt er nun die Kommunion.

Die Verhaftung der zwölf Gefangenen liegt fast zwei Jahre zurück. Im Mai 1940 hatten deutsche Truppen Belgien überfallen. Einige Monate später bildete sich in dem belgischen Dorf Puurs eine kleine Widerstandsgruppe. Sie nannte sich „De Zwarte Hand“, nach der serbischen Geheimgesellschaft „Schwarze Hand“, die 1914 das Attentat von Sarajewo verübt hatte. Attentate verübte die „Zwarte Hand“ allerdings nicht. Sie verfügte zwar über Waffen, doch kamen diese nicht zum Einsatz. Vielmehr stellte sie antideutsche Flugblätter her, legte Schwarze Listen über Kollaborateure an und versuchte erfolglos, Kontakt zu England herzustellen. Im September 1941 wurden die ersten Mitglieder verhaftet, und innerhalb eines Monats flog die ganze, zuletzt 112 Mitglieder zählende Gruppe auf.

Die Festgenommenen wurden zunächst größtenteils ins Wehrmachtgefängnis Antwerpen gebracht und im März 1942 ins Wehrmachtgefängnis Brüssel-St.Gilles verlegt. 109 Mitglieder wurden schließlich im Juni als Nacht-und-Nebelgefangene in die Untersuchungshaftanstalt Wuppertal überführt. Sie gehörten damit zu den rund 7000 Widerstandsverdächtigen, die im Rahmen des Nacht-und-Nebel-Erlasses nach Deutschland verschleppt und in Haft gehalten oder heimlich abgeurteilt wurden. In einem am 14. und 15. Januar 1943 in Wuppertal verhandelten ersten Prozess wurden 18 Angeklagte zum Tode verurteilt, neun weitere erhielten Zuchthausstrafen. Nach Gnadengesuchen wurden später vier Todesurteile in Zuchthausstrafen umgewandelt.

Gut ein halbes Jahr später wurden die Mitglieder der Zwarten Hand wie alle Nacht-und-Nebel-Gefangenen des Sondergerichts Essen kriegsbedingt in das Strafgefangenenlager Esterwegen verlegt. Wer die Hinrichtungen durchführen sollte, war zunächst umstritten. Bataillonskommandeur Major Schilling, Wehrmachtsdienststelle Lingen, verweigerte die Abstellung eines Exekutionskommandos und sah vielmehr den Sicherheitsdienst und die Polizei in Nordhorn in der Verantwortung. Schließlich leistete er aber doch dem ausdrücklichen Befehl des Generals beim Wehrmachtskommando VI in Münster Folge. Am Morgen des 7. Augusts wurden zwölf Verurteilte an den Händen gefesselt und mit je zwei Bewachern in das Lingener Justizgefängnis gefahren. Dort wurden sie in Einzelzellen gesperrt, und der Staatsanwalt verlas ihnen das Todesurteil, das binnen einer Stunde zu vollstrecken sei. Sie erhielten die Erlaubnis, einen Brief zu schreiben, der jedoch nie ausgeliefert wurde. Nun trifft auch Pastor Hilling ein.

Gut eine Stunde später werden die zwölf Gefangenen von den Wachen auf den Wehrmachtsschießplatz bei Schepsdorf gefahren. Dort wartet bereits der Staatsanwalt und das Erschießungskommando – 16 Unteroffiziere der Wehrmacht mit drei oder vier Offizieren. Für die Hinrichtung sind vier Exekutionspfähle vorbereitet. Es ist nun etwa 8 Uhr morgens. In drei Gruppen werden je vier Männer gleichzeitig erschossen. Es sind Albert de Bondt, Emil de Cat, Achille Daes, Clement Dielis, Louis Hofmans, Edmond Maes, Marcel und Remi de Mol, Hendrik Pauwels, Josef-Albert Peeters, Josef Verhavert und Jean-Pierre Vincent. Der älteste ist 48, der jüngste 20 Jahre alt. Ihre Leichen werden ins Lager Esterwegen zurückgebracht und auf dem Lagerfriedhof Bockhorst-Esterwegen vergraben. Die Hinrichtungen bleiben geheim. Ihre Angehörigen werden nicht informiert.

Gegen die im ersten Prozess ausgeklammerten Widerstandskämpfer der Zwarten Hand wird erst im Januar 1944 Anklage erhoben. Sie werden wie viele andere Nacht-und-Nebel-Gefangene von Esterwegen in die Haftanstalt Groß-Strehlitz überführt, wo sie im Juni 1944 zu Jugendgefängnis- und Zuchthausstrafen verurteilt werden. Im September 1944 wird die Verlegung aller Nacht-und-Nebel-Gefangenen in Konzentrationslager angeordnet. Von den 109 nach Deutschland verschleppten Gefangenen erleben nur 37 das Ende des Krieges.

Die zwölf belgischen Widerstandskämpfer der Zwarten Hand sind nicht die einzigen, die auf dem Schießplatz bei Schepsdorf hingerichtet wurden. Im von Deutschland besetzten Luxemburg werden die Einwohner zur Wehrmacht eingezogen. Unter den zahlreichen untergetauchten Deserteuren befinden sich auch zwei Männer, die am 20. Juli 1944 unverhofft auf den stets bewaffneten Ortsgruppenleiter der Volksdeutschen Bewegung in Junglinster treffen, der bereits Razzien gegen versteckte Luxemburger durchführt hat. Sie erschießen ihn. In Reaktion darauf befiehlt der Reichsführer der SS Heinrich Himmler, zehn luxemburgische wegen Fahnenflucht verurteilte Zuchthausinsassen als Geiseln hinzurichten. Drei Geiseln werden am 23. August in Siegburg hingerichtet. Sieben weitere wählt die Leitung des Lagers Börgermoor unter ihren Gefangenen aus und überführt sie in das Lingener Justizgefängnis. Es sind Karl Backes, Gregor Bintner, Nikolaus Dahm, Johann Deitz, Paul Feller, Marcel Grethen und Theodor Wagener. Sie alle sind im Frühjahr 1944 bei Razzien in Frankreich als Fahnenflüchtige verhaftet worden. Auch sie sollen am 23. August hingerichtet werden, doch auch hier weigert sich die Wehrmacht in Lingen zunächst, ein Exekutionskommando zu stellen. Deshalb erfolgt die Hinrichtung erst am nächsten Tag. Die ersten vier Geiseln werden um 18:10 Uhr, die anderen drei um 18:20 erschossen.

47 Jahre später, am 14. August 1991, lädt die Stadt Lingen auf das Gelände des ehemaligen Wehrmachtsschießstandes ein, um der Ermordeten zu gedenken. In Anwesenheit einer belgischen und einer luxemburgischen Delegation wird ein Gedenkstein enthüllt, der die Namen der Hingerichteten nennt. Die Ermordung der zwölf Widerstandskämpfer der Zwarten Hand jährt sich in diesen Tagen zum 75. Mal.

Quellen und Literatur

  • Stadtarchiv Lingen, Allgemeine Sammlung, Nr. 1130.
  • Stadtarchiv Lingen, AV-Medien, Nr. 32, Nr. 43.
  • Stadtarchiv Lingen, Lingener Tagespost vom 15.8.1991.
  • Remling, Ludwig: Der ehemalige Wehrmachtsschießplatz bei Schepsdorf als NS-Hinrichtungsstätte, in: Jahrbuch des - -Emsländischen Heimatbundes 37 (1991), S. 77-88.
  • WPK Geschichte der Klassen 9 und 10 der Realschule Marienschule Lingen: Denk mal nach über Denkmale, 2005/06.


Fotos v.o.n.u.: Stadtarchiv, Stadtarchiv, Stadtarchiv, Stadtarchiv