Der Rat der Stadt Lingen (Ems) beschließt den Haushaltsplan. Dieser wird erst nach der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung und Auslegung rechtskräftig.
Der Haushaltsplan 2026 ist mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung und Auslegung seit dem 03. März 2026 rechtskräftig.
Der Doppelhaushaltsplan 2024 / 2025 ist mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung und Auslegung seit dem 17. Juni 2024 rechtskräftig.