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Geburt

Baby unter einem Handtuch

Mit der Geburt eines Kindes sind auch Formalitäten verbunden. Eine der ersten ist die Anmeldung des Neugeborenen im Standesamt.

Namensrecht

Eltern wird in Deutschland das Namenserfindungsrecht zugestanden. Allerdings sind dabei einige Vorgaben zu beachten:
So dürfen Vornamen nicht beleidigend oder lächerlich sein und müssen das Geschlecht erkennen lassen. Zudem muss der Vorname als Vorname erkennbar sein. Die gebräuchliche Kurzform eines Vornamens (Rudi, Susi) wird als selbständiger Vorname anerkannt, ein Kosename dagegen nicht.
 
Bekannte Sonderfälle:

  • Jungen dürfen Maria heißen, sofern sie einen weiteren, eindeutig männlichen Vornamen haben.
  • Biblische Namen mit negativer Prägung sind nicht zulässig (z. B. Kain, Judas).
  • Umstritten ist es in Deutschland, ob Kinder Christus oder Jesus genannt werden dürfen.

Das Vornamensrecht ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Darum liegt es auch im Ermessen des Standesamtes, wie viele Namen für ein Kind zugelassen werden. Normalerweise werden aber bis zu fünf Vornamen für ein Kind problemlos eingetragen. Gerne beraten wir Sie hinsichtlich des Namensrechtes und erteilen Auskünfte über die Zulässigkeit von Vornamen. Auch die Gesellschaft für deutsche Sprache erteilt Auskünfte zu Herkunft, Bedeutung und Zulässigkeit von Vornamen.


Beliebte Vornamen

Die drei beliebtesten Mädchennamen 2021 sind Lina, Mila und Leni. Bei den Jungen liegen die Namen Ben, Leo und Felix an der Spitze.

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Fotos v.o.n.u.: Ramona Heim/stock.adobe.com