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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Medienzentren / Bildstellen
Keine Treffer
Bezeichnung:
Medienzentren / Bildstellen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Medienzentren und Bildstellen unterstützen den Schulträger hinsichtlich der Versorgung von Schulen, Kindertagesstätten und anderen Bildungseinrichtungen mit geeigneten Medien und entsprechenden Geräten. Sie beraten über deren Einsatz und bilden Lehrkräfte sowie Multiplikatoren der Jugend- und Erwachsenenbildung medienpädagogisch und medientechnisch weiter.

Im Vordergrund steht die Vermittlung von Grundlagenkenntnissen zur Video- und Tonproduktion, Handhabung der Technik, Kameraführung und Bildgestaltung sowie die aktive Anwendung der vermittelten Theorie.

Medienzentren und Bildstellen halten ein umfangreiches Angebot diverser Medien mit  notwendigen Nutzungsrechten und Geräten vor und bieten einen entsprechenden technischen Service. Medienzentren in staatlicher, kommunaler oder kirchlicher Trägerschaft folgen einem gemeinnützigen Bildungsauftrag.

Voraussetzungen:
Zugehörigkeit zu Schulen (Lehrkräfte), Behörden, gemeinnützigen bzw. eingetragenen Vereinen, außerschulischen Bildungseinrichtungen, Kirchengemeinden, sowie Institutionen der Jugend- und Erwachsenenbildung.  Der Verleih an Privatpersonen unterliegt den Entleihbedingungen der jeweiligen Einrichtung.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das zuständige Medienzentrum bzw. die zuständige Bildstelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Unter Umständen müssen Berechtigungsnachweise vorgelegt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Eventuell anfallende Gebühren unterliegen den Entleihbedingungen der jeweiligen Einrichtung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fristen richten sich nach den Entleihbedingungen der jeweiligen Einrichtung.

Anträge / Formulare

Anträge und Formulare sind in der jeweiligen Einrichtung erhältlich.

Was sollte ich noch wissen?

Zunehmend ist auch der Zugriff auf Online-Medien möglich.

Unterstützende Institutionen

Medienpädagogische Beraterinnen und Berater des Landes Niedersachsen.

Stelle:
Landkreis Emsland - Fachbereich Bildung, Kultur und Sport
Adresse:
Ordeniederung 1
49716 Meppen
Fahrplan Fahrplan
Postanschrift:
Postfach 15 62
49705 Meppen
Telefon:
05931 44-0
Fax:
05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Fahrstuhl:
ja
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Haltestelle Kreishaus:
Bus: 993
Rollstuhlgerecht:
ja

Mitarbeiter

Name:
Holger Buchwald
Raum:
C 384
Telefon:
05931 44-1384
E-Mail über Kontaktformular:


Fotos v.o.n.u.: k.A.