Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Als Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin haben Sie einen Anspruch auf die Bewertung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses und auf Umwandlung des ausländischen Hochschulgrades, sofern die Gleichwertigkeit mit dem entsprechenden inländischen Grad festgestellt wird.
Um Ihren im Ausland erworbenen Abschluss überprüfen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen richten Sie an die dafür zuständige Stelle. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von ihrem Wohnsitz in Niedersachsen ab.
Die zuständige Stelle bewertet Ihren im Ausland erworbenen Hochschulabschluss. Sofern die Gleichwertigkeit zu einem inländischen Hochschulabschluss festgestellt wird, wird der ausländische Hochschulgrad in den entsprechenden inländischen Hochschulgrad umgewandelt.
Das Bewertungsverfahren endet entweder mit einem positiven oder einem negativen Bescheid.
Folgende Dokumente werden zusätzlich benötigt:
Die Dokumente zum Schulabschluss sowie Hochschulabschluss sind in Form beglaubigter Kopien vorzulegen.
Es fallen keine Gebühren an.
Keine.
Es genügt ein formloser Antrag.
Weiterführende Informationen zur Führung von ausländischen akademischen Graden finden Sie im „Informationsblatt zur Führung ausländischer akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen“:
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (für die Bewertung des Hochschulabschlusses in Bezug auf die Gradführung)