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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Anzeige
Keine Treffer
Bezeichnung:
Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Anzeige
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wer eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen will, hat dies der am Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
 

Voraussetzungen

Die Prostitutionsveranstaltung muss vor Ort durch den Betreiber oder durch die in der Anzeige als Stellvertretung benannten Personen geleitet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • vollständiger Name des Betreibers
  • Kopie der Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen,
  • falls Personen als Stellvertretung des Betreibers eingesetzt werden sollen
    • Vor- und Nachnamen und
    • Kopie der Stellvertretungserlaubnis
  • das der Erlaubnis zugrunde liegende Betriebskonzept,
  • das auf die jeweilige Veranstaltung bezogene Veranstaltungskonzept,
  • Ort und Zeit der Veranstaltung,
  • vollständige Name des Eigentümers der für die Veranstaltung genutzten Gebäude, Räume oder sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen sowie dessen Einverständnis,
  • die zum Nachweis der Mindestanforderungen erforderlichen Unterlagen über die Beschaffenheit der zum Prostitutionsgewerbe genutzten Anlage,
  • Kopien der Anmeldebescheinigungen oder Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die bei der Veranstaltung voraussichtlich tätig werden, und
  • Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren ergibt sich nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 70,00 EUR an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige ist 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu erstatten.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stelle:
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Emsland
Adresse:
Ordeniederung 1
49716 Meppen
Fahrplan Fahrplan
Postanschrift:
Postfach 15 62
49705 Meppen
E-Mail:
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 13:00 Uhr

Fahrstuhl:
ja
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Haltestelle Kreishaus: Fahrplan Fahrplan
Bus: 993
Rollstuhlgerecht:
ja
Kategorie(n):
Einheitlicher Ansprechpartner
Bezeichnung:
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 ProstSchG
Seitenanzahl:
5
Download:
PDF: Formular 'Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 ProstSchG' Interaktives PDF: Formular 'Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 ProstSchG'
Bezeichnung:
Anzeige über eine Prostitutionsveranstaltung nach § 20 ProstSchG
Seitenanzahl:
2
Download:
PDF: Formular 'Anzeige über eine Prostitutionsveranstaltung nach § 20 ProstSchG' Interaktives PDF: Formular 'Anzeige über eine Prostitutionsveranstaltung nach § 20 ProstSchG'
Bezeichnung:
Hinweise an Prostitutionsgewerbetreibende
Seitenanzahl:
3
Download:
PDF: Formular 'Hinweise an Prostitutionsgewerbetreibende' Interaktives PDF: Formular 'Hinweise an Prostitutionsgewerbetreibende'


Fotos v.o.n.u.: k.A.