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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Bezeichnung:
Verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung oder für die Befreiung von der Steuerberaterprüfung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Eine rechtsverbindliche schriftliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung als Steuerberaterin/Steuerberater kann auf Antrag von der zuständigen Stelle erteilt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Steuerberaterkammer, in deren Bezirk die Bewerberin/der Bewerber hauptberuflich tätig ist oder, sofern die Bewerberin/der Bewerber keine Tätigkeit ausübt, ihren/seinen überwiegenden Wohnsitz hat. Befindet sich dieser Ort im Ausland, so ist die Steuerberaterkammer verantwortlich, in deren Bezirk sich der Ort der beabsichtigten beruflichen Niederlassung im Inland befindet. Befindet sich die beabsichtigte berufliche Niederlassung im Ausland, so ist die Steuerberaterkammer zuständig, bei der die Zulassung zur Prüfung beantragt wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Anlagen entsprechend Steuerberaterprüfung (bzw. verkürzte Prüfung, Eignungsprüfung, Befreiung je nach Antragssachverhalt),
    • Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person und beruflichem Werdegang,
    • geeignete Unterlagen (Prüfungszeugnisse, Zeugnisse der Arbeitgeber - mit Angaben über Art und Umfang der praktischen Tätigkeit) im Original oder in öffentlich/amtlich beglaubigter Abschrift

Welche Gebühren fallen an?

Eine unverbindliche telefonische Beratung oder Beantwortung von Fragen per E-Mail bei der zuständigen Stelle ist in der Regel kostenlos. Dieser Service ist nur bei Fragen möglich, die rasch beantwortet werden können und keine weiteren Recherchen erfordern.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

Anträge / Formulare

Eine rechtsverbindliche schriftliche Auskunft ist ausdrücklich zu beantragen. Hierfür ist der amtliche Vordruck "Antrag auf verbindliche Auskunft" zu benutzen.

Fachlich freigegeben durch

Steuerberaterkammer Niedersachsen

Mitarbeiter

Name:
David Staufenbiel
Postanschrift:
Rathausplatz 1
27472 Cuxhaven
Telefon:
+49 4721 700328
Telefax:
+49 4721 700902
E-Mail über Kontaktformular:
Name:
Dorte Nette
Postanschrift:
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Abteilung:
Kreisentwicklung, Wirtschaft, Klimaschutz
Raum:
Gebäude 1, Eingang C, Raum 21
Telefon:
+49 4131 26-1765
Telefax:
+49 4131 26-2765
E-Mail über Kontaktformular:
Name:
Sabrina Blohm
Postanschrift:
Rathausplatz 1
27472 Cuxhaven
Raum:
Raum E.49, Erdgeschoss
Telefon:
04721 700-303
Telefax:
04721 700-902
E-Mail über Kontaktformular:
Anrede:
Frau
Name:
Evelyn Rybacki
Telefax:
04921 87-101717
E-Mail über Kontaktformular:
Anrede:
Frau
Name:
Kerstin Lüders
Position:
Einheitliche Ansprechpartnerin
Postanschrift:
Am Französischen Garten 1
29221 Celle
Abteilung:
Wirtschaftsförderung
Raum:
309
Telefon:
05141 12-9404
E-Mail über Kontaktformular:
Anrede:
Frau
Name:
Lara Bemboom
Raum:
1. Etage Raum 138
Anrede:
Herr
Name:
Jörg Burmeister
Telefon:
05371 82-404
Anrede:
Herr
Name:
Michael Lüer
Postanschrift:
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon:
+49 5551 708-388
E-Mail über Kontaktformular:


Fotos v.o.n.u.: k.A.