Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
2011 wird es eine gemeinschaftsweite Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus 2011) geben, die durch EU-Verordnung und ein diese Verordnung umsetzendes Bundesgesetz verpflichtend vorgeschrieben ist.
Die niedersächsischen Kommunen benötigen ebenso wie Bund und Länder verlässliche Zahlen zur Bevölkerung, zum Erwerbsleben und zur Wohnsituation, die allein der Zensus 2011 liefern kann. Diese Daten sind für eine Vielzahl von politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen unverzichtbar. So müssen beispielsweise Gemeinden sinnvoll planen können, wie viele Kindergärten, Schulen, Seniorenwohnheime und Sozialwohnungen sie benötigen werden.
Mit dem Zensus 2011 erhalten Bund, Länder und Kommunen erstmals wieder aktuelles Datenmaterial, das insbesondere für die Gestaltung des demographischen Wandels unverzichtbar sein wird.
Die derzeit zur Verfügung stehenden Daten basieren auf zunehmend unsicheren Fortschreibungen. Insbesondere die fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen, die die maßgebliche Bemessungsgrundlage unter anderem beim Finanzausgleich und bei der Einteilung der Wahlkreise bilden, sind mit dem größer werdenden Abstand zu den letzten Zählungen, 1987 in der Bundesrepublik Deutschland und 1981 in der der ehemaligen DDR, immer ungenauer geworden.
Der Zensus 2011 dient daher
Die für den Zensus 2011 erforderlichen Daten werden in einer Kombination verschiedener Elemente gewonnen. Hierzu gehören in erster Linie
Zudem werden alle Gebäude- und Wohnungseigentümer postalisch befragt.
Die neue Methode des registergestützten Zensus 2011 ist für die Bevölkerung weniger belastend, da diese in weiten Teilen von Auskunftspflichten entlastet werden kann.
Die Erhebungen für den Zensus 2011 sind abgeschlossen. Die örtlichen Erhebungsstellen sind aufgelöst. Derzeit erfolgt die Auswertung und Analyse der Daten.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Weitere Informationen zum Zensus 2011 finden Sie auf dem gemeinsamen Portal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.