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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Tierschutzbeauftragte: Erteilung - Ausnahmegenehmigung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Tierschutzbeauftragte: Erteilung - Ausnahmegenehmigung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Träger folgender Einrichtungen müssen einen Tierschutzbeauftragten bestellen und die Bestellung der zuständigen Stelle anzeigen:

  1. Einrichtungen, in denen Tierversuche an Wirbeltieren durchgeführt werden, haben einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte zu bestellen und die Bestellung der zuständigen Stelle anzuzeigen.
  2. Einrichtungen, in denen Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen vorgenommen werden.
  3. Einrichtungen, in denen Eingriffe und Behandlungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung im Sinne des § 10 Tierschutzgesetz (TierSchG) vorgenommen werden.

Wer einen Tierschutzbeauftragten bestellen will, der über kein abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin, Medizin oder Biologie - Fachrichtung Zoologie verfügt, wird eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Stelle benötigt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) - Dez. 33 Tierschutzdienst.

Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Nachweis der für die Durchführung der Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse
  • Nachweis der hierfür erforderlichen Zuverlässigkeit

Der Tierschutzbeauftragte ist verpflichtet,

  • auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes zu achten,
  • die Einrichtung und die mit den Tierversuchen und mit der Haltung der Versuchstiere befassten Personen zu beraten,
  • zu jedem Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchs Stellung zu nehmen,
  • innerbetrieblich auf die Entwicklung und Einführung von Verfahren und Mitteln zur Vermeidung oder Beschränkung von Tierversuchen hinzuwirken.

Werden mehrere Tierschutzbeauftragte bestellt, so sind ihre Aufgabenbereiche festzulegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Antrag sind Unterlagen, aus denen die Erfüllung der Voraussetzungen hervorgeht und Angaben zu Stellung und Befugnissen des Tierschutzbeauftragten anzugeben.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: EUR 25,00 - 50,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen vorgesehen, jedoch dürfen Tierversuche nur dann durchgeführt werden, wenn ein Tierschutzbeauftragter bestellt wurde.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Stelle:
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) - Dez. 33 Tierschutzdienst
Adresse:
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
(Bemerkung: Nahe der Ecke Sandkruger Str. / Westerholtsweg 26133 Oldenburg)
Postanschrift:
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon:
0441 57026-0
Fax:
0441 57026-179


Fotos v.o.n.u.: k.A.