Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Patentanwältinnen/Patentanwälte dürfen die folgenden Aufgaben wahrnehmen:
Patentanwältinnen/Patentanwälte dürfen nur dann tätig werden, wenn sie von der zuständigen Stelle zur Patentanwaltschaft zugelassen wurden. Die Zulassung muss beantragt werden.
Die zuständige Stelle überprüft, ob alle Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt sind.
Bei positivem Prüfungsergebnis erhält die antragstellende Person eine Einladung zur Vereidigung. Die Vereidigung findet bei der Geschäftsstelle der zuständigen Stelle in München statt. Nach der Vereidigung wird eine Zulassungsurkunde ausgestellt. Erst ab diesem Zeitpunkt darf die Berufsbezeichnung "Patentanwältin" bzw. "Patentanwalt" geführt werden.
Mit der Zulassung wird die antragstellende Person Mitglied der Patentanwaltskammer und wird nach der Vereidigung in das elektronische Verzeichnis der Patentanwältinnen und Patentanwälte eingetragen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Patentanwaltskammer.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Als Patentanwältin/Patentanwalt kann nur zugelassen werden, wer
Die Befähigung für den Beruf der Patentanwältin/des Patentanwalts ist erlangt, wenn die folgenden Punkte zutreffen:
Die Zulassung zur Patentanwaltschaft wird in folgenden Fällen versagt:
Es fallen Gebühren nach der Gebuhrensatzung der zuständigen Stelle an.
Das Zulassungsverfahren ist üblicherweise innerhalb von zwei Monaten ab Antragstellung abgeschlossen.
§ 30 Absatz 2 Patentanwaltsordnung (PAO)
Hilfreiche Links:
Niedersächsisches Justizministerium