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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Integrationsprojekte für schwerbehinderte Menschen
Keine Treffer
Bezeichnung:
Integrationsprojekte für schwerbehinderte Menschen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Werden bei einer Unternehmensgründung oder Unternehmenserweiterung mindestens 25 % der Arbeitsplätze mit neu einzustellenden schwerbehinderten Menschen besetzt, kommt eine Förderung als Integrationsprojekt in Betracht. Integrationsprojekte können Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung, Ausstattung und besonderen Aufwand erhalten. Integrationsprojekte dienen der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen einer bestimmten Zielgruppe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Eingliederung aufgrund von Art und Schwere der Behinderung auf besondere Schwierigkeiten stößt. Integrationsprojekte sind auf Dauer angelegte, rechtlich und wirtschaftlich selbständige Personen- oder Kapitalgesellschaften, die erwerbswirtschaftliche Zwecke verfolgen. Sie sind somit marktorientierte Unternehmen und keine maßnahmeorientierten Einrichtungen.

Verfahrensablauf:
Die Förderung muss formlos beantragt werden. Nach Eingang der Unterlagen beauftragt das Integrationsamt die NBank mit der Prüfung der nachhaltigen wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Vorhabens.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein aussagefähiges Unternehmenskonzept, das auf folgende Punkte eingeht:

  • Kurzvorstellung des Vorhabens
  • Produkte / Dienstleistungen
  • Markt / Konkurrenz
  • Management
  • Mitarbeiter
  • Marketing
  • Organisation des Unternehmens
  • Finanzierung (Erfolgsrechnung / Ergebnisvorschau über 5 Jahre; Liquiditätsplan)

Welche Fristen muss ich beachten?

Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.

Anträge / Formulare

Der Antrag kann formlos erfolgen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Stelle:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Adresse:
Domhof 1
31134 Hildesheim
Postanschrift:
Postfach 10 08 44
31108 Hildesheim
Telefon:
05121 304-0
Fax:
05121 304-611
Öffnungszeiten:

Grundsätzlich:
Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

Fahrstuhl:
ja
LS Hildesheim
Parkplatz:
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2  Gebühren: nein
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: "Bohlweg" oder "Schuhstr.":
Bus: 1,2,4 und 5
Rollstuhlgerecht:
ja


Fotos v.o.n.u.: k.A.