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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr Inanspruchnahme durch schwerbehinderte Menschen
Keine Treffer
Bezeichnung:
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr Inanspruchnahme durch schwerbehinderte Menschen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie möchten die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen? Dazu benötigen Sie von der zuständigen Stelle das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit einer gültigen Wertmarke.

Das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis erhalten Sie auf Antrag bei der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der für den Wohnort zuständigen Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Lingen (Ems)

Die Stadt Lingen (Ems) ist bei der Antragstellung behilflich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Für die Beantragung einer kostenlosen Wertmarke:
    • Vorlage eines Nachweis über den Erhalt von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem
      • Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II),
      • Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) oder
      • Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
      • bzw. nach den §§ 27a und 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Welche Gebühren fallen an?

Für das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke fallen Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte beachten Sie, dass die entgeltliche Wertmarke noch für den laufenden Monat ausgestellt werden kann, wenn der zu entrichtende Geldbetrag bei der zuständigen Stelle in den ersten Tagen des Monats eingegangen ist.

Was sollte ich noch wissen?

Für Fragen zum Thema "Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr" steht das Kontaktformular auf LS-Online zur Verfügung.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Stelle:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Osnabrück
Adresse:
Iburger Straße 30
49082 Osnabrück
Fahrplan Fahrplan
Telefon:
0541 5845-0
Fax:
0541 5845-297
Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9.00 - 15.30 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr

Fahrstuhl:
ja
Parkplatz:
Parkplatz:
Anzahl: 0  Gebühren: nein
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2  Gebühren: nein
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Landessozialamt: Fahrplan Fahrplan
Bus: 21, 53, 61, 62, 465, 466, 467
Rollstuhlgerecht:
ja


Fotos v.o.n.u.: k.A.