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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Halterauskunft Erteilung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Halterauskunft Erteilung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Informationen, die beim Kraftfahrt-Bundesamt zu Ihrer Person gespeichert werden, können Sie online selbst einsehen. Dabei handelt es sich um Informationen

  • über geahndete Verkehrsverstöße und vorhandene Punkte (im Fahreignungsregister),
  • über zugelassene Kraftfahrzeuge (im Zentralen Fahrzeugregister) sowie
  • über vorliegende Fahrerlaubnisse (im Zentralen Fahrerlaubnisregister).

Diese Möglichkeit der Selbstauskunft haben nur Sie als betroffene Person. Dritte (etwa Ihr Arbeitgeber) können Ihre Daten nicht einsehen.

Um Ihre Informationen einzusehen, ist es lediglich notwendig, sich mit einem elektronisch lesbaren Personalausweis oder einem elektronisch lesbaren Aufenthaltstitel auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes zu authentifizieren.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Kraftfahrt-Bundesamt.

Voraussetzungen

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit eingeschaltetenm elektronischer Identitätsnachweis
  • passendes Kartenlesegerät
  • Ausweis-App-Software

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit eingeschaltetenm elektronischer Identitätsnachweis

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

Unmittelbar – Online-Ausgabe der Auskunft im PDF-Format

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe

Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stelle:
Kraftfahrt-Bundesamt
Adresse:
24932 Flensburg

Förderstraße 16
24944 Flensburg
(Bemerkung: Auskunftspavillion)
Telefon:
0461 316-0
(Bemerkung: Hauptanschluss)

0461 316-1717
(Bemerkung: Anwenderbetreuung)
Fax:
0461 316-1650
0461 316-1495
E-Mail:
Webadresse:
Öffnungszeiten:

Auskunftspavillion:

Montag-Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 - 17:30 Uhr

Freitag: 09:00 bis 15:00



Fotos v.o.n.u.: k.A.