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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Wohnberechtigungsschein: Ausstellung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Wohnberechtigungsschein: Ausstellung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.

Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr.

Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Wohnungs- und Sozialämtern der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde(n) des Kindes/ der Kinder
  • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
  • gegebenenfalls Heiratsurkunde

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung aber auch die Ablehnung eines WBS sind grundsätzlich kostenpflichtig.

Provisionen und Maklercourtagen sind bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Stelle:
Stadtverwaltung Lingen (Ems) - Fachdienst Bauordnung und Denkmalpflege
Adresse:
Elisabethstraße 14-16
49808 Lingen (Ems)
Postanschrift:
Postfach 2060
49803 Lingen (Ems)
Telefon:
0591 9144-631
Fax:
0591 9144-643
Webadresse:
Fahrstuhl:
ja
rathaus
Parkplatz:
Behindertenparkplatz: Parkhaus am Rathaus
Anzahl: 2  Gebühren: ja
Parkplatz: Parkhaus am Rathaus
Anzahl: 156  Gebühren: ja
Rollstuhlgerecht:
ja

Mitarbeiter

Anrede:
Frau
Name:
Albers-Kiewitt
Raum:
513
Telefon:
0591 9144-617
E-Mail über Kontaktformular:
Bezeichnung:
Bestätigung des Vermieters über die Wohnberechtigung des Mieters nach § 27 Wohnraumförderungsgesetz
Seitenanzahl:
1
Download:
PDF: Formular 'Bestätigung des Vermieters über die Wohnberechtigung des Mieters nach § 27 Wohnraumförderungsgesetz' Interaktives PDF: Formular 'Bestätigung des Vermieters über die Wohnberechtigung des Mieters nach § 27 Wohnraumförderungsgesetz'


Fotos v.o.n.u.: k.A.