Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
In Niedersachsen umfassen die Schulferien insgesamt 75 Werktage bei einer 6-Tage-Woche bzw. 63 Werktage bei einer 5-Tage-Woche.
Die Sommerferien werden von der Kultusministerkonferenz festgelegt. Über die Festlegung der übrigen Ferien entscheidet die zuständige Stelle in eigener Zuständigkeit.
In Niedersachsen gibt es Herbstferien, Weihnachtsferien, Halbjahresferien, Osterferien, Pfingstferien und Sommerferien sowie ggf. zwei Brückentage (vor dem 1. Mai und nach Himmelfahrt).
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Kultusministerium.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.