Sie sind hier: Startseite > Politik, Rathaus & Service > Was erledige ich wo? > Dienstleistungen von A bis Z
pfeil2

Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Rehabilitierung von SED-Opfern: Bestätigung - von Versorgungsansprüchen
Keine Treffer
Bezeichnung:
Rehabilitierung von SED-Opfern: Bestätigung - von Versorgungsansprüchen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Haben Sie durch eine ungerechtfertige Freiheitsentziehung oder eine andere hoheitliche Maßnahme, die der politischen Verfolgung gedient hat eine gesundheitliche Schädigung erlitten? Dann können Sie aufgrund der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen dieser Schädigung auf Antrag Versorgung erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bei schriftlicher Abgabe des Antrags: Geburtsurkunde
  • bei persönlicher Abgabe des Antrages Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung
  • ggf. in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B.Gutachten )
  • ggf. Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde
  • Angaben zu weiteren benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Antragsvordruck

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Grundsätzlich wird Versorgung ab Antragstellung gewährt. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Rehabilitierungsbeschlusses der zuständigen Rehabilitierungsbehörde in den neuen Bundesländern.
Entsprechende Anträge können dort bis zum 31.12.2019 gestellt werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Stelle:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Oldenburg
Adresse:
Moslestraße 3
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Fahrplan Fahrplan
Telefon:
0441 2229-0
Fax:
0441 2229-3270
Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr 

Hinweis: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ist eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich

Dienstgebäude Moslestraße 3
Parkplatz:
Parkplatz:
Anzahl: 2
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Bushaltestellen "Lappan" oder "Stadtmuseum": Fahrplan Fahrplan
Rollstuhlgerecht:
ja


Fotos v.o.n.u.: k.A.