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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Abschluss des Landpachtvertrages melden
Keine Treffer
Bezeichnung:
Abschluss des Landpachtvertrages melden
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
•    der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land, 
•    hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
•    der Pachtpreis ist unangemessen hoch.

Teaser

Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle melden.

Dies gilt auch für Änderungen eines bestehenden Landpachtvertrages.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Grundstücksverkehrsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte und große selbständige Städte)

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben.
  • Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
    • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
    • keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
    • keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.
  • Von der Anzeigepflicht sind Landpachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke kleiner als 0,5 Hektar ausgenommen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsabschluss"
  • abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder 
  • im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit und hinsichtlich der Beurteilung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.

Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.

Genehmigungsfiktion: 1 - 2 Monate

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 - 2 Monate

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Stelle:
Stadtverwaltung Lingen (Ems) - Fachdienst Liegenschaften
Beschreibung:

1. Etage, Raum 108

Adresse:
Elisabethstraße 14-16
49808 Lingen (Ems)
Postanschrift:
Postfach 2060
49803 Lingen (Ems)
Telefon:
0591 9144-231
Fax:
0591 9144-228
Webadresse:
Fahrstuhl:
ja
Rathaus
Parkplatz:
Behindertenparkplatz: Parkhaus am Rathaus
Anzahl: 2  Gebühren: ja
Parkplatz: Parkhaus am Rathaus
Anzahl: 156  Gebühren: ja
Rollstuhlgerecht:
ja


Fotos v.o.n.u.: k.A.