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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Fundsachen
Keine Treffer
Bezeichnung:
Fundsachen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

Aufbewahrung und Versteigerung

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Tiere 

Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Lingen (Ems)

Fundtiere in Lingen

Zuständig für die Versorgung aufgefundener schutzbedürftiger Tiere sind verschiedene Stellen – je nachdem, ob es sich um ein entlaufenes Haustier, ein herrenloses Tier oder ein wildlebendes Tier handelt.
 
Die Unterbringung und Versorgung von sogenannten „Fundtieren“ ist Aufgabe der Stadt Lingen. Als „Fundtiere“ werden Haustiere bezeichnet, die ihren Besitzern entlaufen sind oder verloren gingen. Zumindest die Hunde tragen Steuermarken. Verlorene oder entlaufene Haustiere werden von ihren Besitzern häufig über Verlustanzeigen bei Zeitung, Polizei oder Fundbüro gesucht.
 
Wer im Lingener Stadtgebiet ein solches Haustier findet, sollte dies bei der Stadtverwaltung im Fachdienst Recht und Ordnung, Telefonnummer 0591 9144 -329 oder -321, melden. Außerhalb der Öffnungszeiten nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 0591 87-215 die Fundmeldungen entgegen. Stadtverwaltung oder Polizei versuchen zunächst, die Tiere anhand von Steuernummern oder Verlustanzeigen ihren Besitzern zurück zu geben. Gelingt dies nicht sofort, werden die Tiere zur artgerechten Versorgung vorübergehend einer Tiereinrichtung übergeben, bis die Besitzer sie dort abholen.
 
Die Mehrzahl der aufgefundenen, streunenden Katzen sind jedoch in diesem Sinne gar keine „Fundtiere“, da sie gar keine Besitzer haben. Herrenlosen Katzen zählen ebenso wenig zu den Fundtieren wie andere Tiere, die niemandem gehören. Diese Tiere nehmen in der Regel die örtlichen Tierschutzvereine auf. Auch wer sein Haustier nicht mehr behalten kann und es abgeben muss, ist beim örtlichen Tierschutzverein an der richtigen Adresse.
 
Für aufgefundene und offensichtlich schutzbedürftige wildlebende Tiere wie Igel, Kaninchen oder Vögel gibt es spezielle Regelungen. Bei jagdbarem Wild – wie beispielsweise Rehen – ist der jeweilige Jagdpächter zuständig. Auskünfte hierzu erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Umwelt im Rathaus unter der Telefonnummer 0591 9144 -361 oder -368.

 

In den Fundsachen der Stadt Lingen und umliegenden Gemeinden kann auch online gesucht werden:

Online-Fundsachensuche (Fundinfo)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Stelle:
Stadtverwaltung Lingen (Ems) - Bürgerbüro
Adresse:
Elisabethstaße 14-16
49808 Lingen (Ems)

Neue Straße 5
49808 Lingen (Ems)
Telefon:
0591 9144-333
Fax:
0591 9144-338
Webadresse:
Öffnungszeiten:

Mo. bis Mi. 9.00 - 16.00 Uhr

Do. 9.00 - 17.00 Uhr

Fr. 9.00 - 12.30 Uhr

Sa. 9.00 - 12.00 Uhr

Fahrstuhl:
ja
Stadtverwaltung
Parkplatz:
Behindertenparkplatz: Parkhaus am Rathaus
Anzahl: 2  Gebühren: ja
Parkplatz: Parkhaus am Rathaus
Anzahl: 156  Gebühren: ja
Rollstuhlgerecht:
ja


Fotos v.o.n.u.: k.A.