Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
(Siehe auch: Personenverkehr: genehmigen - Beförderung)
Voraussetzung
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.
Ausstellung des Behördenführungszeugnisses
Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Zuständige Stellen |
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Landkreis Emsland - Fachbereich Straßenverkehr |
Stadtverwaltung Lingen (Ems) - Fachdienst Sicherheit und Ordnung |