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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Keine Treffer
Bezeichnung:
Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.

Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Geltungsdauer: 3 Jahre

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Stelle:
Stadtverwaltung Lingen (Ems) - Fachdienst Bauordnung und Denkmalpflege
Adresse:
Elisabethstraße 14-16
49808 Lingen (Ems)
Postanschrift:
Postfach 2060
49803 Lingen (Ems)
Telefon:
0591 9144-631
Fax:
0591 9144-643
Webadresse:
Fahrstuhl:
ja
rathaus
Parkplatz:
Behindertenparkplatz: Parkhaus am Rathaus
Anzahl: 2  Gebühren: ja
Parkplatz: Parkhaus am Rathaus
Anzahl: 156  Gebühren: ja
Rollstuhlgerecht:
ja

Mitarbeiter

Anrede:
Herr
Name:
Sven Plaumann
Raum:
503
Telefon:
0591 9144-634
0591 9144-641
Bezeichnung:
Anlage 5: Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO - (Niedersachsen)
Seitenanzahl:
2
Download:
PDF: Formular 'Anlage 5: Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO - (Niedersachsen)' Interaktives PDF: Formular 'Anlage 5: Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO - (Niedersachsen)'


Fotos v.o.n.u.: k.A.