Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.
Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz