Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Wenn Sie oder Ihr Betrieb eine bergrechtliche Erlaubnis zum Aufsuchen von Bodenschätzen haben, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen an Dritte übertragen. Dazu benötigen Sie die schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde.
Übertragung einer Erlaubnis schriftlich beantragen:
Weitere Verfahrensschritte:
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Das Kassenzeichen ist anzugeben
Kassenzeichen: siehe Bescheid
https://resources-eu-prd.wk-onega.com/docmedia/attach/WKDE-LTR-DOCS-PHC/ni5_1_as_49.pdf
Die Bearbeitungsdauer hängt wesentlich von der Qualität und Vollständigkeit der Antragsunterlagen ab.
Es ist direkt Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Das Widerspruchsverfahren wurde abgeschafft.
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)