Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Mit freiwillig gezahlten Rentenbeiträgen können Sie
Zudem können Sie auf diese Weise einen bestehenden Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aufrechterhalten, wenn Sie
Sie können pro Kalenderjahr 1 bis 12 Monatsbeiträge zahlen. Die Höhe können Sie innerhalb einer festgelegten Spanne zwischen Mindest- und Höchstbeitrag frei wählen. Sie können die Beitragshöhe für die Zukunft jederzeit ändern, die Zahlung einstellen und dann später damit wieder beginnen. Ihr Rentenversicherungsträger stellt Ihnen eine Bescheinigung über Ihre im Vorjahr gezahlten freiwilligen Beiträge aus.
Wenn Sie Versicherungszeiten für einen Rentenanspruch brauchen, kommt es auf die Anzahl der freiwilligen Beiträge an. Wenn Sie Ihre Rente steigern wollen, kommt es auf die Höhe der freiwilligen Beiträge an.
Eine freiwillige Versicherung ist nicht mehr zulässig,
Wenn Sie hingegen nur eine Teilrente wegen Alters beziehen, können Sie weiterhin freiwillige Beiträge zahlen.
In der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie – wenn Sie nicht schon pflichtversichert sind – auch freiwillig vorsorgen.
Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.
Online-Antrag:
Persönlicher Antrag:
Schriftlicher Antrag:
Ihren Antrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.
Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.
Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung können Sie zahlen, wenn Sie
Dies gilt für jede Person, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Die Voraussetzungen gelten zusätzlich für Deutsche, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben.
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 Monat.
§ 7 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
§ 161 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
§ 167 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
§ 171 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
§ 173 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
§ 178 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
Verordnung über die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung (RV-BZV)
§ 197 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
§ 198 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
§ 200 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)