Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen und von solchen Energieanlagen, die als Kritische Infrastruktur gelten, sind Sie verpflichtet, Systeme zur Angriffserkennung (SzA) einzusetzen. Diese müssen fortwährend Bedrohungen identifizieren und vermeiden. Sie müssen auch geeignete Maßnahmen zur Behebung für eingetretene Störungen vorsehen. Den Einsatz dieser Systeme müssen Sie seit dem 01.05.2023 mindestens alle 2 Jahre gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen.
Um Ihre Informationstechnik vor Angriffen von außen zu schützen, müssen Sie organisatorische und technische Maßnahmen und Vorkehrungen treffen. Diese können Sie durch Sicherheitsaudits, weitere Prüfungen oder Zertifizierungen dokumentieren lassen. Im nächsten Schritt übermitteln Sie dem BSI mithilfe eines Nachweisdokuments die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen, einschließlich möglicher aufgedeckter Sicherheitsmängel.
Das BSI prüft anschließend, ob Ihre Vorkehrungen und Maßnahmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Das BSI kann die Nachreichung von weiteren Prüfungsunterlagen und bei Sicherheitsmängeln die Beseitigung der Mängel verlangen.
Energieversorgungsnetze und Energieanlagen sind elementar für das staatliche Gemeinwesen. Bei ihrem Ausfall oder ihrer Beeinträchtigung drohen Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen. Daher ist der regelmäßige Nachweis über den Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung gesetzlich vorgeschrieben.
Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen, die als Kritische Infrastruktur gelten, müssen Sie Systeme zur Angriffserkennung (SzA) einsetzen. Dies müssen Sie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen.
Sie können Ihre Nachweise online, per verschlüsselter E-Mail oder per Post einreichen. Um die Nachweise einzureichen, müssen Sie beim BSI als Betreiber von Energieversorgungsnetzen und/oder Energieanlagen registriert sein und über eine Betreiber-ID/Institutions-ID verfügen, die Sie bei der Registrierung erhalten haben.
Nachweise online einreichen:
Nachweise per E-Mail einreichen:
Nachweise per Post einreichen:
Sie sind als Betreiber von Energieversorgungsnetzen und/oder solchen Energieanlagen, die als Kritische Infrastruktur gelten, beim BSI registriert.
Für das Einreichen der Nachweise beim BSI fallen keine Kosten an.
entfällt
Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.
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