Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Für eine Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen benötigt die Künstlersozialkasse immer Ihre aktuellen Kontaktdaten. Zudem benötigt die Künstlersozialkasse die Angaben für den notwendigen und zulässigen Datenaustausch mit anderen Institutionen.
Bei Kontaktdaten handelt es sich unter anderen um:
Wenn sich Ihre Kontaktdaten zum Beispiel durch einen Umzug ändern, teilen Sie dies der Künstlersozialkasse mit.
Sie können der Künstlersozialkasse ebenfalls mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern: Geben Sie zum Beispiel zusätzlich zur Festnetz-Telefonnummer eine mobile Telefonnummer an.
Sie müssen die Künstlersozialkasse informieren, wenn sich die Kontaktdaten Ihres Unternehmens ändern. Sie sollten der Künstlersozialkasse auch mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern.
Sie können Ihr Anliegen online oder per Post übermitteln.
Online-Mitteilung:
Mitteilung per Post:
Nach Eingang Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.
Es gibt keine Frist.
Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)