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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
Keine Treffer
Bezeichnung:
Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.

Sie erhalten eine Genehmigung, wenn Sie die Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

In welchen Fällen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, entnehmen Sie der Gesetzesgrundlage.

Teaser

Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren? Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde einreichen möchten, müssen Sie zunächst die vollständigen Antragsunterlagen einreichen. Sie können dies schriftlich oder elektronisch erledigen.

Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch, prüft diesen auf Vollständigkeit und beteiligt die Fachbehörden.

Ggf. wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.

Voraussetzungen

  • Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
  • Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Hauptantrag
  • erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
  • Erläuterungen zur Anlage
  • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr ist abhängig von den Errichtungskosten und beträgt mindestens 1100 Euro. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Vor Errichtung der Anlage.

Bearbeitungsdauer

Die Behörde kann die Frist um 3 Monate verlängern, wenn die Prüfung der Unterlagen dies erfordert oder aus Gründen, die dem Antragsteller zuzurechnen sind.

Bearbeitungsdauer: 3 Monate

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
  • Klage

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Fachlich freigegeben am

25.10.2023
Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen


Fotos v.o.n.u.: k.A.