Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie Personen mit einer Straßenbahn gegen Bezahlung befördern wollen. Hierfür können Sie einen Antrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde stellen.
Es gibt verschiedene Voraussetzungen für die Beförderung von Personen. Diese betreffen das Unternehmen, welches die Straßenbahn betreibt und die Merkmale der Straßenbahn. Generell muss die geplante Straßenbahn dem öffentlichen Verkehrsinteresse dienen und Vorschriften zum Klimaschutz und der Barrierefreiheit beachten.
Die Genehmigung wird für maximal 15 Jahre erteilt, in bestimmten Fällen für 22,5 Jahre. Sie wird von der zuständigen Behörde auf Antrag und nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt.
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO) vom 5. Juni 1997, zuletzt geändert am 25.10.2022. Die Höhe der Gebühren regelt die Anlage 1 (Kostenta-rif). Die lfd. Nr. 91 regelt die Höhe der Gebühren nach dem PBefG mit Ausnahme der Kraftfahrzeuge. Für Straßenbahnen sind die lfd. Nrn. 91.1.1-91.1.6 maßgeblich
Die Antragsfrist kann gemäß § 12 Absatz 5 – 7 Personenbeförde-rungsgesetz zwischen 3 und 12 Monaten variieren.
Über den Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen zu entscheiden. Kann die Frist nicht eingehalten werden, ist die Frist vor Ablauf zu verlängern. Die Verlängerung der Frist darf höchstens drei Monate betragen.
Gegen die Entscheidung können Sie Widerspruch bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) einlegen.
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
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