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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) beantragen
Keine Treffer
Bezeichnung:
Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt in Zukunft jedem wirtschaftlich Tätigen neben der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) zusätzlich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zu.

Finanzbehörden sind somit in der Lage, wirtschaftlich tätige Rechtssubjekte mit den jeweils handelnden natürlichen Personen richtig zuordnen zu können.

Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben 'DE' und 9 Ziffern bestehen und damit in ihrer Form der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) entsprechen.

Das BZSt wird eine W-IdNr. auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und Ihnen mitteilen, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen.

Hinweis:
Die W-IdNr. wird derzeit noch nicht erteilt. Rechtzeitig vor der Einführung werden Ihnen Informationen zur Verfügung gestellt.
 

Teaser

Wenn Sie eine wirtschaftliche Tätigkeit beginnen, wird Ihnen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) mitgeteilt.

Verfahrensablauf

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und Ihnen mitteilen, Sie müssen selbst keinen Antrag stellen.

Hinweis:
Die W-IdNr. wird derzeit noch nicht erteilt. Rechtzeitig vor der Einführung werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden.
 

An wen muss ich mich wenden?

Auskunft durch: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Voraussetzungen

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird vergeben an:

  • natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind
  • juristische Personen
  • Personenvereinigungen

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Das Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) wird eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und diese dem wirtschaftlich Tätigen mitteilen, ohne dass ein Antrag erforderlich ist.
 

Rechtsbehelf

keine

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

31.05.2021
Stelle:
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Adresse:
An der Küppe 1
53225 Bonn
(Bemerkung: Hauptsitz Bonn-Beuel)
Telefon:
+49 228 406-0
Fax:
+49 228 406-2661
Webadresse:
Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
 



Fotos v.o.n.u.: k.A.