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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Falknerjagdschein-Jahresjagdschein erstmalig beantragen
Keine Treffer
Bezeichnung:
Falknerjagdschein-Jahresjagdschein erstmalig beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein. Diesen können Sie als Jahresjagdschein beantragen.

Ein Falknerjahresjagdschein wird nur für ein oder für drei Jagdjahre erteilt oder verlängert.

Teaser

Wenn Sie die Jagd mit Greifen oder Falkenausüben wollen, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein mit sich führen. Dazu können Sie unter bestimten Voraussetzungen einen Jahresjagdschein beantragen.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Falknerjagdschein erteilt.

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bestandene Falknerprüfung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausweis
  • Jagdschein oder eingeschränkter Jagdschein für Falkner oder Zeugnis der Jägerprüfung beziehungsweise Zeugnis der eingeschränkten Jägerprüfung für Falkner
  • Zeugnis der Falknerprüfung
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
 

Welche Gebühren fallen an?

Zu der jeweiligen Verwaltungsgebühr kommt noch der jeweilige Betrag für die Jagdabgabe hinzu.

Verwaltungsgebühr: EUR 7,50

Verwaltungsgebühr: EUR 15,00

Verwaltungsgebühr: EUR 17,50

Verwaltungsgebühr: EUR 35,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..

Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 1 -  3,  5 und 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Anträge / Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

17.08.2023
Stelle:
Landkreis Emsland - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Adresse:
Ordeniederung 1
49716 Meppen
Fahrplan Fahrplan
Postanschrift:
Postfach 15 62
49705 Meppen
Telefon:
05931 44-0
Fax:
05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten 

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Ausländerbehörde seit 01.10.2009:
Mo., Di., Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Wichtig: Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) erforderlich

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Fahrstuhl:
ja
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Haltestelle Kreishaus:
Bus: 993
Rollstuhlgerecht:
ja


Fotos v.o.n.u.: k.A.