Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Projekte zur wissenschaftlichen Erforschung der deutschen Vergangenheit in
Ihr Projekt untersucht das deutsche Kulturerbe des östlichen Europa zwischen Mittelalter und Gegenwart. Die Förderung des akademischen Nachwuchses, internationale Kooperationen, Interdisziplinarität und Öffentlichkeitswirksamkeit werden begrüßt. Die Erforschung des deutschen Kulturerbes sollte nach Möglichkeit in Kooperation mit Einrichtungen und Akteuren aus dem östlichen Europa durchgeführt werden.
Sie können eine Förderung beispielsweise für folgende Maßnahmen bekommen:
Keine Förderung bekommen Sie für:
Nach dem Abschluss des Projekts müssen Sie nachweisen, wofür Sie die Förderung ausgegeben haben. Dafür müssen Sie alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den Projektausgaben zu tun haben. In einem Abschlussbericht müssen Sie Aussagen zu den geleisteten Arbeiten und der Erreichung der Projektziele treffen. Ihren Antrag reichen Sie schriftlich bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten:
Sie können außerdem Projekte der kulturellen Vermittlung und der Erhaltung deutscher Kulturgegenstände im Rahmen der Kulturförderung nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) bei der BKM sowie den Bundesländern beantragen.
Wenn Sie das deutsche Kulturerbe in Osteuropa erforschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen.
Anträge können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
keine
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Montag bis Freitag: 8:00 bis 16:30 Uhr