Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Der Sozialpass ist eine freiwillige kommunale Leistung. Er unterstützt einkommensschwache Familien, Bürgerinnen und Bürger in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die gewährten Ermäßigungen schaffen mehr Mobilität, ermöglichen die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten und schaffen Anreize zur Nutzung der vielseitigen Bildungsangebote.
an Ihr Sozialamt oder Ihre Wohngeldbehörde bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung
Antragsberechtigt sind Sie in der Regel bei Bezug von
weitere Voraussetzung:
In der Regel müssen Sie mindestens folgende Dokumente vorlegen:
Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
keine
Geltungsdauer: zumeist 12 Monate (Verlängerung auf Antrag) während des Zeitraumes der Gewährung der Sozialleistungen
die jeweilige kommunale Richtlinie zur Gewährung dieser freiwilligen Leistung
Persönliches Erscheinen ist notwendig.
Landesredaktion Niedersachsen