Sie sind hier: Startseite > Politik, Rathaus & Service > Was erledige ich wo? > Dienstleistungen von A bis Z
pfeil2

Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft beantragen
Keine Treffer
Bezeichnung:
Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie können als Ersatzschule oder Ergänzungsschule in freier Trägerschaft Finanzhilfe als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten beantragen.

Die Regelungen für Ersatzschulen finden Sie in § 149 ff. NSchG die für Ergänzungsschulen in § 161 Abs. 3 S. 4 NSchG.

Die Höhe der Finanzhilfe ist unter anderem abhängig von Ihren Schülerzahlen, Ihrer Unterrichtsversorgung und Ihrem Sozialversicherungsaufwand.

Teaser

Als Träger einer Ersatzschule in freier Trägerschaft oder einer Ergänzungsschule in freier Trägerschaft können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft erhalten.

Verfahrensablauf

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie Finanzhilfe beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg (RLSB-LG) beantragen.

Das RLSB-LG überprüft die Vollständigkeit der Antragsunterlagen und gewährt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, den staatlichen Zuschuss.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg (Fachbereich Finanzen).

Voraussetzungen

Für die Schulform beziehungsweise den Bildungsgang muss eine Anerkennung vorliegen oder es muss sich um eine Ersatzschule von besonderer pädagogischer Bedeutung handeln.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vorlagensatz Finanzhilfe

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Anspruch muss für jedes Schuljahr innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Ablauf des Schuljahres geltend gemacht werden. Der Antrag auf Abrechnung muss also bis zum 31.07. des auf das Schuljahr folgenden Jahres eingegangen sein.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja, auch Hinweise zum Antrag auf Finanzhilfe

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweis: Für den gesicherten Datenversand steht ein Datenportal zur Verfügung, über das Daten verschlüsselt – und damit sicher – übermittelt werden können.

Rechtsbehelf

Klage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Kultusministerium

Fachlich freigegeben am

16.02.2023
Stelle:
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg
Adresse:
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Postanschrift:
Postfach 2120
21311 Lüneburg
Telefon:
+49 4131 15-2222
Fax:
+49 4131 15-452220
Öffnungszeiten:

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo. – Do. 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr

Fr. 9:00 – 12:00 Uhr.        

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.



Fotos v.o.n.u.: k.A.