Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Sie können als Ersatzschule oder Ergänzungsschule in freier Trägerschaft Finanzhilfe als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten beantragen.
Die Regelungen für Ersatzschulen finden Sie in § 149 ff. NSchG die für Ergänzungsschulen in § 161 Abs. 3 S. 4 NSchG.
Die Höhe der Finanzhilfe ist unter anderem abhängig von Ihren Schülerzahlen, Ihrer Unterrichtsversorgung und Ihrem Sozialversicherungsaufwand.
Als Träger einer Ersatzschule in freier Trägerschaft oder einer Ergänzungsschule in freier Trägerschaft können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft erhalten.
Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie Finanzhilfe beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg (RLSB-LG) beantragen.
Das RLSB-LG überprüft die Vollständigkeit der Antragsunterlagen und gewährt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, den staatlichen Zuschuss.
Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg (Fachbereich Finanzen).
Für die Schulform beziehungsweise den Bildungsgang muss eine Anerkennung vorliegen oder es muss sich um eine Ersatzschule von besonderer pädagogischer Bedeutung handeln.
Der Anspruch muss für jedes Schuljahr innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Ablauf des Schuljahres geltend gemacht werden. Der Antrag auf Abrechnung muss also bis zum 31.07. des auf das Schuljahr folgenden Jahres eingegangen sein.
Formulare vorhanden: Ja, auch Hinweise zum Antrag auf Finanzhilfe
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hinweis: Für den gesicherten Datenversand steht ein Datenportal zur Verfügung, über das Daten verschlüsselt – und damit sicher – übermittelt werden können.
Klage
Niedersächsisches Kultusministerium
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. – Do. 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Fr. 9:00 – 12:00 Uhr.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.