Sie sind hier: Startseite > Politik, Rathaus & Service > Was erledige ich wo? > Dienstleistungen von A bis Z
pfeil2

Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Information zu Balkonkraftwerken
Keine Treffer
Bezeichnung:
Information zu Balkonkraftwerken
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie wollen auf Ihrem Balkon oder auf dem Dach selbst Solarstrom produzieren. Das geht mit einem sogenannten Balkonkraftwerk, in der Fachsprache auch Steckersolargerät genannt. In der Regel brauchen Sie hierfür keine Baugenehmigung. 

Ihre Photovoltaik-Zelle muss aber sowohl beim Netzbetreiber als auch beim Marktstammregister angemeldet werden. Dazu informieren Sie sich bitte auf der Seite Ihres örtlichen Netzbetreibers. Möglicherweise müssen Sie sich auch bei Ihrer Versicherung melden (Brandschutz). Wenn Sie Mieter sind, sollten Sie mit Ihrem Vermieter reden. Als Eigentümer einer Wohnung ist es ratsam, zunächst mit der Eigentümergemeinschaft zu sprechen. 

An wen muss ich mich wenden?

Ihren lokalen Netzbetreiber. Oft sind das die Stadtwerke. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Genaue Art und Leistung des Moduls 

- Ihre Adresse 

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren variieren

Rechtsgrundlage



Fotos v.o.n.u.: k.A.