Sie sind hier: Startseite > Politik, Rathaus & Service > Was erledige ich wo? > Dienstleistungen von A bis Z
pfeil2

Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Sonderrufnummern Einrichtung Hinweistelefon Aufruf gegen Terror und Gewalt
Keine Treffer
Bezeichnung:
Sonderrufnummern Einrichtung Hinweistelefon Aufruf gegen Terror und Gewalt
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat zur Aufklärung des islamischen Extremismus und des islamistischen Terrorismus ein Hinweistelefon eingerichtet (Vertraulichkeit wird zugesichert).

Wenden Sie sich an das Hinweistelefon, wenn:

  • Ihnen Planungen von Gewaltakten bzw. Terroranschlägen bekannt sind.
  • Sie Personen kennen, die in Planungen von Gewaltakten und Terroranschlägen eingebunden sind.
  • in Ihrer Umgebung Personen für solche Planungen angeworben werden.

An wen muss ich mich wenden?

Hinweistelefon „Aufruf gegen Terror und Gewalt“

Tel.: +49 221 - 792 - 3366

E-Mail: HiT@bfv.bund.de

 

Erreichbarkeit (deutsche Sprache):

Mo 00:00 - 24:00 Uhr

Di 00:00 - 24:00 Uhr

Mi 00:00 - 24:00 Uhr

Do 00:00 - 24:00 Uhr

Fr 00:00 - 24:00 Uhr

Sa 00:00 - 24:00 Uhr

So 00:00 - 24:00 Uhr

 

Erreichbarkeit (türkische bzw. arabische Sprache

Mo 09.00 - 15.00 Uhr

Di 09.00 - 15.00 Uhr

Mi 09.00 - 15.00 Uhr

Do 09.00 - 15.00 Uhr

Fr 09.00 - 15.00 Uhr

Zuständige Stelle

Bundesamt für Verfassungsschutz

Merianstraße 100

50765 Köln

 

Tel.: +49 221-792-0

E-Mail : bfvinfo@verfassungsschutz.de

Internet: https://www.verfassungsschutz.de/

Fachlich freigegeben durch

Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) - keine fachliche Freigabe



Fotos v.o.n.u.: k.A.