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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Frequenzzuteilung für den Punkt-zu-Punkt-Richtfunk beantragen
Keine Treffer
Bezeichnung:
Frequenzzuteilung für den Punkt-zu-Punkt-Richtfunk beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Aufgrund des Einsatzes neuer breitbandiger Kommunikationstechnologien nimmt der Bedarf an Richtfunkverbindungen zu. Der Richtfunk ermöglicht eine schnelle und relativ kostengünstige Übertragung.

Frequenzen für Richtfunkanwendungen werden zum größten Teil einzeln zugeteilt. Das soll für eine möglichst störungsfreie und effiziente Nutzung der dem Richtfunk zugewiesenen Frequenzen sorgen.

Für Punkt-zu-Punkt-Richtfunk (PP-Richtfunk) stehen Frequenzen in den folgenden Bereichen zur Verfügung: 4 GHz, 6 GHz, 7 GHz, 13 GHz, 15 GHz, 18 GHz, 23 GHz, 28 GHz, 32 GHz, 38 GHz 42 GHz, 52 GHz und 71-76/81-86 GHz.

Sie müssen die Zuteilung von Frequenzen bei der Bundesnetzagentur beantragen. Dabei sind folgende Hinweise zu beachten:

  • Die für den Einsatz vorgesehenen Richtfunkgeräte müssen den grundlegenden gesetzlichen Anforderungen des Funkanlagengesetzes (FuAG) entsprechen. Dies kann dadurch geschehen, dass die Konformität mit den entsprechenden europäischen Normen erklärt wird. Bei allen Neuzuteilungen von Frequenzen geht die Bundesnetzagentur davon aus, dass digitale Systemtechnik verwendet wird.
  • Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Zuteilung bestimmter Sendefrequenzen, Polarisationen und Bandlagen. Sie können jedoch Wunschparameter beantragen. Im Rahmen des Zuteilungsverfahrens prüft die Bundesnetzagentur, ob diese oder andere Frequenzen verfügbar und koordinierbar sind. Dabei geht es um die Verträglichkeit mit anderen, bereits in Betrieb befindlichen Richtfunkstrecken im In und Ausland.
  • Mit der Frequenzzuteilung werden die Nutzungsparameter festgelegt, die Sie zum Schutz anderer Frequenznutzungen einhalten müssen. Gegebenenfalls erhalten Sie die Zuteilungen unter dem Vorbehalt von Koordinierungen mit den Nachbarländern. Sie tragen in diesem Fall als Antragsteller das Risiko.
  • Die Richtfunkfrequenzzuteilungen werden in der Regel auf 10 Jahre befristet.
  • Im Zusammenhang mit der Richtfunkfrequenzzuteilung übernimmt die Bundesnetzagentur keine Aufgaben der technischen Planung, der Funkfeldprüfung oder der Projektierung von Richtfunkanlagen. Diese Aufgabenbereiche müssen Sie selbst oder durch Sie beauftragte Firmen durchführen.

Teaser

Sie möchten bestimmte Frequenzen für Punkt-zu-Punkt-Richtfunk nutzen? Diese müssen Sie bei der Bundesnetzagentur beantragen.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag per E-Mail stellen.

  • Rufen Sie die Internetseite der Bundesnetzagentur auf.
  • Laden sie im Bereich Telekommunikation>Funk und Frequenzen>Firmennetze>Richtfunk das für Ihren Zweck passende Antrags-Formular herunter.
  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Schicken Sie das ausgefüllte PDF-Formular an das Referat 226 der Bundesnetzagentur.
  • Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid.

Voraussetzungen

Frequenzen werden zugeteilt, wenn

  • sie für die vorgesehene Nutzung im Frequenzplan ausgewiesen sind,
  • sie verfügbar sind,
  • die Verträglichkeit mit anderen Frequenznutzungen gegeben ist und
  • eine effiziente und störungsfreie Frequenznutzung sichergestellt ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformblatt Richtfunk ohne passive Umlenkung oder
  • Antragsformblatt Richtfunk mit passiver Umlenkung

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten betragen zwischen 100,00 EUR und 1500,00 EUR.

Detaillierte Informationen zu Kosten und Zahlungsweise erhalten Sie im Bescheid der BNetzA.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Rechtsbehelf

  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

09.01.2023
Stelle:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA), Referat 226
Adresse:
Fehrbelliner Platz 3
10707 Berlin
Telefon:
+49 228 14-0
Fax:
+49 228 14-8872
Öffnungszeiten:

Servicezeiten

Montag: 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 15:00 Uhr



Fotos v.o.n.u.: k.A.