Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Mit dem Programm „Förderung unternehmerisches Know-hows“ können bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung in Anspruch nehmen. Die Beratung kann sich auf fast alle Bereiche der Unternehmensführung beziehen. Der Zuschuss beträgt je nach dem Standort, dem Unternehmensalter sowie der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens zwischen 50 und 90 Prozent. Der entsprechende prozentuale Anteil wird bis höchstens EUR 3.000 bis EUR 4.000 Beratungskosten bezahlt.
Vor Beginn der Beratung müssen Sie einen Antrag beim BAFA stellen. Nach Prüfung des Antrages erteilt Ihnen das BAFA eine schriftliche Erlaubnis zum Beratungsbeginn. Anschließend können Sie mit der Beratung beginnen. Die Beratungsunterlagen müssen Sie nach Abschluss der Beratung dem BAFA vorlegen, dieses zahlt nach Prüfung mit positivem Ausgang den Zuschuss aus. Die Förderung müssen Sie nicht zurückzahlen.
Sie wollen sich zu Fragen rund um die Unternehmensführung beraten lassen? Dann beantragen Sie einen Zuschuss zu einer von Ihnen beabsichtigten Unternehmensberatung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Vor Beratungsbeginn:
Nach Abschluss der Beratung:
Anmeldung zur Einreichung des Verwendungsnachweises:
Wenn Sie Unterlagen nachreichen wollen (zum Beispiel aufgrund einer Anhörung), sind diese ebenfalls über den „Upload-Bereich“ hochzuladen.
Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses
Vor Beratungsbeginn:
Nach Abschluss der Beratung:
Das gesamte Förderverfahren ist für Sie kostenfrei.
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Die aktuelle Richtlinie ist bis zum 31.12.2022 befristet.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie