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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Förderung der kulturellen Zusammenarbeit zwischen Niedersachsen und dem Ausland
Keine Treffer
Bezeichnung:
Förderung der kulturellen Zusammenarbeit zwischen Niedersachsen und dem Ausland
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie können als Einrichtung oder Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst, Musik, Literatur, Soziokultur und Darstellende Künste aus Niedersachsen die Förderung eines kulturellen Projekts beantragen. Dabei muss das Ziel des Projekts die Begründung und Vertiefung kultureller Kontakte Niedersachsens mit dem Ausland sein. Nachdem der Förderantrag online und in Papierform bei der Bewilligungsbehörde (MWK) eingereicht wurde, wird dieser zunächst auf die formalen Voraussetzungen geprüft. Anschließend wird ressortübergreifend eine fachliche Stellungnahme erarbeitet. Die fachliche Stellungnahme enthält ein Votum darüber, ob der Antrag gefördert oder abgelehnt werden sollte. Das Verfahren wird mit einem Bewilligungsbescheid oder einem Ablehnungsbescheid fortgesetzt bzw. beendet. Nach Abschluss des Projekts ist die zweckentsprechende Mittelverwendung gegenüber der Bewilligungsbehörde (MWK) nachzuweisen.

Verfahrensablauf

  • Lesen Sie die Förderrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der kulturellen Zusammenarbeit zwischen Niedersachen und dem Ausland zur und die Hinweise zum Antrag >Kulturelle Zusammenarbeit<
  • Registrieren Sie sich anschließend im Online-Antragsverfahren
  • Füllen Sie alle Pflichtfelder im Online-System aus
  • Füllen Sie alle Pflichtfelder des Antragsvordruck aus
  • Geben Sie alle Pflichterklärungen ab und laden Sie alle Pflichtdokumente (inkl. Antragsvordruck) hoch
  • Reichen Sie Ihren Antrag zunächst online ein und drucken Sie das Antragsformular anschließend aus
  • Unterzeichnen Sie das ausgedruckte Antragsformular und senden Sie es ohne Anlagen an die Bewilligungsbehörde (MWK)
  • Sobald die Antragsfrist abgelaufen ist, werden die eingereichten Anträge auf formale und fachliche Voraussetzungen geprüft
  • Es folgt ein Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid
  • Im Falle eines Bewilligungsbescheids erhält der Antragsteller die Landesmittel nach entsprechendem Mittelabruf.
  • Nach Abschluss des Projekts ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen.
  • Im Falle eines Ablehnungsbescheids ist das Verfahren mit Ablauf der Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs beendet

An wen muss ich mich wenden?

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine juristische oder natürliche Person aus einer oder mehrerer Kultursparten sein.
  • Sie können sich auch als Zusammenschluss und Netzwerk bewerben.
  • Sie müssen ihren (Wohn-)Sitz oder eine Niederlassung in Niedersachsen haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • unterzeichneter Antragsvordruck
  • Projektbeschreibung (max. 3 Seiten)
  • ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan
  • ggf. Nachweise über bewilligte Drittmittel
  • ggf. Erklärung der Kooperationspartner/innen aus dem Ausland

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Förderantrag ist jährlich zum 31.01. online einzureichen. Anschließend ist das unterzeichnete Antragsformular an die Bewilligungsbehörde (MWK) zu schicken. 

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 4 - 6 Wochen

Rechtsbehelf

  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Adresse:
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Telefon:
0511 120-2599
Fax:
0511 120-2601


Fotos v.o.n.u.: k.A.