Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Sie können als Einrichtung oder Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst, Musik, Literatur, Soziokultur und Darstellende Künste aus Niedersachsen die Förderung eines kulturellen Projekts beantragen. Dabei muss das Ziel des Projekts die Begründung und Vertiefung kultureller Kontakte Niedersachsens mit dem Ausland sein. Nachdem der Förderantrag online und in Papierform bei der Bewilligungsbehörde (MWK) eingereicht wurde, wird dieser zunächst auf die formalen Voraussetzungen geprüft. Anschließend wird ressortübergreifend eine fachliche Stellungnahme erarbeitet. Die fachliche Stellungnahme enthält ein Votum darüber, ob der Antrag gefördert oder abgelehnt werden sollte. Das Verfahren wird mit einem Bewilligungsbescheid oder einem Ablehnungsbescheid fortgesetzt bzw. beendet. Nach Abschluss des Projekts ist die zweckentsprechende Mittelverwendung gegenüber der Bewilligungsbehörde (MWK) nachzuweisen.
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Der Förderantrag ist jährlich zum 31.01. online einzureichen. Anschließend ist das unterzeichnete Antragsformular an die Bewilligungsbehörde (MWK) zu schicken.
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur